Gültig am:
Publiziert am: 18.08.2023

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.


Reisehinweise für Algerien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken. Von Reisen in einzelne Landesteile wird abgeraten.

Trotz erhöhter Sicherheitsmassnahmen besteht das Risiko von Terroranschlägen im ganzen Land. Mögliche Anschlagsziele sind öffentliche Einrichtungen, Sicherheitskräfte, ausländische Firmen und von ausländischen Staatsangehörigen häufig frequentierte Orte.

Sporadisch können in ländlichen Zonen, in Berg- und Wüstengebieten Kämpfe zwischen Terrorgruppen und der Armee vorkommen.

In grossen Teilen der Sahara sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In Algerien wird das Entführungsrisiko in einzelnen Gebieten als hoch eingeschätzt. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken. Auch in den übrigen Gebieten des Landes kann das Entführungsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

Beachten Sie das Kapitel Spezifische regionale Risiken, die Rubrik Terrorismus und Entführungen sowie den Fokus Entführungsrisiko in der Sahara und angrenzenden Gebieten.
Terrorismus und Entführungen

Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Besonders in den Städten muss jederzeit mit Demonstrationen gerechnet werden. Gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften können dabei nicht ausgeschlossen werden. Auch Streiks sind möglich.

Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Verfolgen Sie vor und während der Reise die Entwicklung der Lage in den Medien.
  • Lassen Sie Ihre Reise durch eine lokale Vertrauensperson organisieren und begleiten.
  • Lassen Sie sich am Flughafen abholen und ins Hotel begleiten.
  • Beschränken Sie sich vorzugsweise auf die Agglomerationen und unternehmen Sie Reisen im Landesinneren wenn möglich per Flugzeug. Bei unumgänglichen Überlandfahrten vergewissern Sie sich, dass Ihre lokale Ansprechperson Ihre Reise bei der Polizei angemeldet und sich über die bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen informiert hat. Verzichten Sie jedoch wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Aufgrund der geltenden Bewilligungspflicht für Reisen von ausländischem Botschaftspersonal ausserhalb der Provinz Algier, hat die Schweizer Botschaft in Algier nur eingeschränkte – je nach Situation keine unmittelbaren – Möglichkeiten zur Hilfeleistung vor Ort in Notfällen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Kabylei (im Nordosten des Landes): In der Kabylei kommt es immer wieder zu Unruhen. In abgelegenen Regionen besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Zeitweise kommt es zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen Armee und terroristischen und anderen bewaffneten Gruppierungen. Von Reisen in abgelegene Regionen der Kabylei (Bergregionen) wird abgeraten.

Grenzgebiete zu Marokko: In diesen Gebieten sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Halten Sie sich deshalb an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und Ihrer Reiseleitung. Der Grenzübertritt auf dem Landweg zu Marokko ist verboten.
Im Oktober 2021 wurde bei einem Anschlag in der Provinz Tlemcen ein algerischer Soldat getötet, zwei Soldaten wurden verletzt.

Nordosten des Landes und Grenzgebiet zu Tunesien: Es besteht ein hohes Risiko von Attentaten und Entführungen. In diesen Gebieten sind terroristische Gruppierungen aktiv. Sie sind gut organisiert, gewaltbereit und operieren grenzüberschreitend. Gelegentlich kommt es zu Gefechten zwischen den Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen. Im Januar 2021 wurden mehrere Zivilpersonen durch einen Anschlag getötet oder verletzt. Ausserdem sind noch Minenfelder aus dem Unabhängigkeitskrieg vorhanden. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Tunesien wird weiträumig abgeraten. Lassen Sie in den übrigen Gebieten der Provinz Tebessa sowie in den Provinzen Batna und Khenchela erhöhte Vorsicht walten.

Süden: Die Sicherheitslage in Libyen, Niger und Mali wirkt sich auf die Sicherheitslage im Süden von Algerien aus. Insbesondere erhöht sich das Risiko, Opfer einer Entführung oder einer anderen Terroraktion zu werden. Von Reisen in folgende Provinzen wird abgeraten: Bordj Baji Mokhtar, In Guezzam, Tamanrasset, Djanet und Illizi. In der Provinz Adrar ist das Grenzgebiet zu Mali grossräumig zu meiden.

Kriminalität

Kleinkriminalität ist vor allem in den grösseren Städten wie Algier, Constantine und Oran vorhanden. Sexuelle Belästigungen von Frauen kommen häufig vor.

Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind generell in gutem Zustand.

Verkehrsunfälle fordern jedes Jahr zahlreiche Todesopfer aufgrund der häufig unvorhersehbaren Fahrweise und der ungenügenden technischen Wartung vieler Fahrzeuge. Es wird davon abgeraten, nach Einbruch der Dunkelheit ausserhalb der grösseren Städte unterwegs zu sein.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Verboten sind unter anderem:

  • gleichgeschlechtliche Handlungen
  • uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Antennenmaste, Brücken usw.) zu fotografieren
  • die Einfuhr von Feldstechern, funkferngesteuerten Drohnen, GPS und ähnlichen Geräten. Diese werden bei den Ankunftskontrollen systematisch mit dem Scanner gesucht und konfisziert.
  • während des Ramadan tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.

Einfuhrbeschränkungen bestehen bei der Einfuhr von Büchern und Gegenständen mit religiösem Hintergrund, welche nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz (Einfuhr, Verkauf und Konsum) werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Algerien ist ein muslimisches Land mit verschiedenen religiösen Strömungen (liberal bis ultraorthodox). Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Algerier/in sind gewisse islamische Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – zu verhindern.

Naturbedingte Risiken

Im Norden des Landes können sich gelegentlich Erdbeben ereignen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Erdbeben oder Vulkanausbrüche im Mittelmeerraum Tsunami auslösen, die alle Küstengebiete des Mittelmeeres erreichen können.

Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Vor allem in den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse rasch ändern.

Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden, z.B. Evakuationsbefehle.
Météo Algérie

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizer Botschaft in Algier.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grossen Städte ist die medizinische Versorgung oft ungenügend oder prekär. Private Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z. B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den algerischen Behörden über die genauen Vorschriften und notwendigen Arbeitsgenehmigungen, besonders wenn Sie eine journalistische Tätigkeit auf algerischem Staatsgebiet ausüben möchten. Dies gilt auch für Staatsangehörige mit algerischer Doppelbürgerschaft.

In gewissen Teilen des Landes verbieten die algerischen Behörden ausländischen Staatsangehörigen den Zutritt. Bestimmte Gebiete dürfen durch ausländische Staatsangehörige nur mit einer Bewilligung der Polizei und in Begleitung durch eine Sicherheitseskorte oder mit Einschränkungen bezüglich bestimmter, durch die Behörden bewilligter Tage oder Stunden bereist werden. Dies betrifft verschiedenste Orte, wie beispielsweise das Kloster Tibhirine. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die genauen Bestimmungen.

Nützliche Adressen

Algerische Zollbestimmungen: Direction générale des douanes

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Algier
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.