Im Rahmen des Erweiterungsbeitrags beteiligt sich die Schweiz autonom an Projekten in Rumänien und Bulgarien, die 2007 der EU beigetreten sind. Mit ihrer Unterstützung trägt sie zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa und damit zu mehr Stabilität und Wohlstand auf dem Kontinent bei.
Für Rumänien und Bulgarien hat die Schweiz im Rahmen des Erweiterungsbeitrags 257 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Projektgesuche konnten bis am 7. Dezember 2014 genehmigt werden. Für die operationelle Umsetzung sind auf Schweizer Seite die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA und das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO zuständig. Die eingegangen Projekte wurden jeweils von der Schweiz auf ihre Nachhaltigkeit und Zweckmässigkeit eingehend geprüft. Insgesamt wurden 13 Thematische Fonds (welche in bestimmten Themenbereichen mehrere Einzelprojekte bündeln) und weitere 28 Einzelprojekte genehmigt. Diese werden nun bis im Dezember 2019 umgesetzt.
Jedes der ausgewählten Projekte verfolgt eines der folgenden Ziele:
- Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsbedingungen verbessern:
Die Schweiz erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu langfristigem Investitionskapital, verbessert ihre Wettbewerbsfähigkeit und engagiert sich in den Bereichen Berufsbildung und Forschung.
- Soziale Sicherheit erhöhen:
Der Erweiterungsbeitrag trägt zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen (wie beispielsweise der Roma) sowie der medizinischen Grundversorgung bei.
- Umwelt schützen:
Im Vordergrund stehen Energieeffizienz-Sanierungen und die nachhaltige Entsorgung von Sonderabfällen.
Öffentliche Sicherheit erhöhen:
Ein spezielles Augenmerk richtet die Schweiz auf die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Menschenhandel.
- Zivilgesellschaft stärken:
Der Erweiterungsbeitrag fördert eine Vielzahl an Partnerschaftsprojekten sowie Projekte, die von Nichtregierungsorganisationen (NGO) umgesetzt werden.
Im November 2006 hatte das Schweizer Stimmvolk dem Osthilfegesetz zugestimmt. Dieses ist auch die Rechtsgrundlage für den Erweiterungsbeitrag an die neuen EU-Mitgliedstaaten. Neben dem Beitrag an Bulgarien und Rumänien beteiligt sich die Schweiz im Rahmen ihres Erweiterungsbeitrags bereits an Projekten in Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, Litauen, der Slowakei, Lettland, Estland, Slowenien, Zypern und Malta mit insgesamt einer Milliarde Franken. In diesen Ländern befinden sich zurzeit über 200 Projekte in Umsetzung, die bis im Juni 2017 abgeschlossen sein werden.
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Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
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Leiter Abteilung neue EU-Mitgliedstaaten
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Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Hugo Bruggmann
Leiter Ressort Erweiterungsbeitrag/Kohäsion
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