Unsicherheit über französische Fassung eines Initiativtexts vermeiden

Medienmitteilung, 27.08.2014

Bern - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, die französischsprachigen Stimmberechtigten auf einen Übersetzungsfehler im Text der Volksinitiative „Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen“ hinzuweisen.

Die französische Übersetzung des Texts der Volksinitiative „Stopp der Überbevölkerung - zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen" wurde - nach Abschluss der Vorprüfung durch die Bundeskanzlei - am 19. April 2011 veröffentlicht (deutsch: BBl 2011 3795; französisch: FF 2011 3565). Der Text der Initiative war in allen drei Sprachfassungen der Botschaft enthalten und diente als Grundlage der parlamentarischen Beratungen. Während dieser Beratungen wurden keine Vorbehalte zur französischen Übersetzung angebracht.

Am 21. August 2014 erhielt die Bundeskanzlei Kenntnis von Einwänden gegen die Übersetzung von Art. 73a Abs. 2. Eine Überprüfung der Einwände hat ergeben, dass die französische Übersetzung einen Fehler enthält.

Deshalb hat der Bundesrat die Bundeskanzlei beauftragt, in der französischen Fassung der Abstimmungserläuterungen einen zusätzlichen Hinweis anzubringen, wonach sich die im Initiativtext genannte Quote von 0,2 Prozent auf die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz beziehe. Dies entspreche nach heutigen Zahlen knapp 17 000 Personen jährlich.

Mit dieser Klarstellung soll vermieden werden, dass bei den Stimmberechtigten Unsicherheiten über die Forderungen der Initiative entstehen.

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