Rudolf Sperlich wird neuer Vizedirektor und Chef der Abteilung Sicherheit im Bundesamt für Verkehr (BAV). Der 55-Jährige ist ein ausgewiesener Kenner des öffentlichen Verkehrs. Er tritt sein neues Amt per 1. Januar 2017 an.
Rudolf Sperlich ist seit 24 Jahren im Bahnsektor tätig und arbeitet seit 16 Jahren im BAV. Seit zehn Jahren führt er die Sektion Grossprojekte, welche für die Steuerung und das Controlling der grossen Eisenbahn-Ausbauprojekte wie NEAT, Bahn 2000 und weiterer Ausbauschritte zuständig ist. Der promovierte Geologe mit einem Nachdiplomstudium in Unternehmensführung verfügt über profunde Kenntnisse des öffentlichen Verkehrs sowie der Aufsichtsprozesse und aufgrund seiner breiten Erfahrung über gute Kontakte zur Branche. 2016 leitete er während acht Monaten interimistisch die Abteilung Infrastruktur. In seiner neuen Funktion ist er für sicherheitsrelevante Aufgaben im Bereich Eisenbahn, öffentlicher Busverkehr, Seilbahnen und Schifffahrt verantwortlich. Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem die Weiterentwicklung von Regelwerken, die Sicherheitsaufsicht über die Transportunternehmen, die Prüfung von Projekten, die Zulassung von Fahrzeugen und die Minimierung von Risiken beim Transport von gefährlichen Gütern. Rudolf Sperlich folgt auf Pieter Zeilstra, welcher per Anfang 2017 das Präsidium Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) übernimmt.
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Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann hat am Montag in Zürich den Präsidenten der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, zu einem Gespräch über den aktuellen Stand der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) empfangen. Insbesondere war die Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a Bundesverfassung ein Thema. Am Abend nehmen die beiden Präsidenten an der Jubiläumsfeier teil, die in Erinnerung an die historische Europarede, die Winston Churchill vor 70 Jahren in Zürich hielt, stattfindet.
An ihrem Treffen besprachen Bundespräsident Schneider-Ammann und EU-Kommissionspräsident Juncker den Stand der Gespräche zwischen der Schweiz und der EU in verschiedenen Dossiers, insbesondere die Umsetzung des Zuwanderungsartikels 121a Bundesverfassung.
Bundespräsident Schneider-Ammann erläuterte dabei den laufenden parlamentarischen Prozess zur Revision des Ausländergesetzes. Zudem wurden auch der Weg zur Ratifizierung des Kroatien-Protokolls und die Sicherung der Vollassoziierung der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen Horizon2020 thematisiert. Die Schweiz und die EU werden in der kommenden Zeit einen regelmässigen Austausch aufrechterhalten.
Es ist zudem im Interesse beider Seiten, den für die Schweiz wie für die EU erfolgreichen bilateralen Weg zu sichern und weiter zu entwickeln. In diesem Sinne ist die Schweiz weiterhin bereit, in dem im Verhandlungsmandat festgelegten Rahmen die Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen weiterzuführen. Der Bundespräsident bekräftigte zugleich, dass die Schweiz einer rechtlichen Verknüpfung zwischen den Dossiers Zuwanderung und Institutionelles nicht zustimmen kann.