Informationen und Dokumente zum Institutionellen Abkommen

Am 26. Mai 2021 beschloss der Bundesrat, das Institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen, da in zentralen Bereichen substantielle Differenzen bestanden (Unionsbürgerrichtlinie, Lohnschutz und staatliche Beihilfen). Ab Januar 2021 hatte sich die Schweiz in insgesamt sechs Gesprächsrunden bemüht, eine inhaltlich ausreichende Annäherung zu erzielen. Trotz der Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses, gelang dies nicht.