Technische Handelshemmnisse

Stecker auf Kabelrolle mit CE-Zeichen
Das Abkommen beinhaltet die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte zwischen der Schweiz und der EU. © Rolf Weiss

Das Abkommen von 1999 über den Abbau technischer Handelshemmnisse («Mutual Recognition Agreement», MRA) beinhaltet die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen für Industrieprodukte zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU).

Durch Konformitätsbewertungen wird geprüft, ob ein Produkt den geltenden Vorschriften entspricht und auf den Markt gebracht werden kann. Das MRA stellt sicher, dass die dazu notwendigen Zertifizierungs- oder Zulassungsprozesse nur einmal durchgeführt werden müssen. Es garantiert den Wirtschaftsakteuren der Schweiz in 20 Produktebereichen den analogen Marktzugang zum Europäischen Binnenmarkt wie den Konkurrenten aus der EU. Schweizer Unternehmen profitieren dadurch von tendenziell sinkenden Kosten und einem Zeitgewinn.

Chronologie

2007

  • Inkrafttreten der Revision des Abkommens (01.02.2007)

2002

  • Inkrafttreten des Abkommens (01.06.2002)

2000

  • Genehmigung des Abkommens im Rahmen der Abstimmung zu den Bilateralen I durch das Volk (mit 67,2% Ja-Stimmen) (21.05.2000)

1999

  • Unterzeichnung des Abkommens (im Rahmen der Bilateralen I) (21.06.1999)

Stand November 2019