Besondere rechtliche Bestimmungen
Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Die Rechtsprechung kann in den einzelnen Emiraten variieren. Unter anderem sind folgende Delikte strafbar:
- Alkohol am Steuer (0 Promille!) und Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit. Im Emirat Sharjah ist der Alkoholkonsum immer und überall verboten.
- während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen.
- anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen, Fluchen.
- aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat.
- Abfällige Bemerkungen über die Herrscherfamilie, den Staat oder den Islam (auch in den sozialen Medien).
- Sympathiebekundungen für Katar oder kritische Äusserungen über die seit Juni 2017 andauernde politische Krise zwischen Katar und den Vereinigten Arabischen Emiraten (sowie einigen anderen arabischen Staaten).
- Fotografieren von Bauten und Einrichtungen der Regierung und des Militärs, Industrieanlagen (z.B. Ölfelder und Raffinerien) und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie Flughäfen etc. Es bestehen gewisse Unklarheiten, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
Verzichten Sie generell in der Öffentlichkeit auf politische Diskussionen und Äusserungen, auch in den sozialen Medien. Wer Fragen zu politischen Themen stellt muss mit einer Verhaftung und Anklage wegen Spionage rechnen.
Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der lokalen Zollbehörden, zum Beispiel:
Abu Dhabi Customs: prohibited and restricted commodities
Dubai Customs: prohibited and restricted goods
UAE Customs – local Customs Departments
Die Einfuhr von Medikamenten wird in den Emiraten generell strikt reguliert. Siehe Kapitel medizinische Versorgung.
Fahrzeuglenker, die in einem Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesopfern verwickelt sind, werden in der Regel bis zur Abklärung der Schuldfrage durch einen Verkehrsrichter der Polizei vorläufig festgenommen. Im Zweifelsfall dürfen Ausländer während der Untersuchung/Verhandlung die Emirate nicht verlassen.
Auch Wirtschafts- und Finanzdelikte werden wesentlich härter bestraft als in der Schweiz: z.B. können ungedeckte Schecks und ausstehende Rechnungen mit Haft- oder hohen Geldstrafen geahndet werden. Bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei aufgrund einer Anzeige der Gegenpartei Touristen/Geschäftsleute an der Ausreise hindern oder verhaften lassen.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden. Verurteilt werden auch Personen, wenn ihnen mittels Tests bei der Ankunft Drogenkonsum nachgewiesen werden kann.
Wer das Land verlässt, ohne alle rechtlich relevanten Angelegenheiten geregelt zu haben (z.B. nicht bezahlte Rechnungen), muss bei der nächsten Einreise mit einer Festnahme rechnen. Dasselbe gilt für Personen im Flugtransit ohne eigentliche Einreise ins Land.
Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.