Gültig am:
Publiziert am: 17.11.2023

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Von Reisen in die Grenzgebiete zum Irak und zum Jemen wird weiterhin abgeraten.


Reisehinweise für Saudi-Arabien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Saudi-Arabien sind mit gewissen Risiken verbunden.

Wegen der komplexen Verhältnisse im Mittleren Osten kann sich die Sicherheitslage plötzlich ändern.

Der bewaffnete Konflikt im Jemen wirkt sich auf die Sicherheitslage in Saudi-Arabien aus. Nach dem Ende der Waffenruhe, die von April bis Oktober 2022 dauerte, ist im Grenzgebiet zum Jemen ein Beschuss mit Raketen und Drohnen aus dem Jemen nicht auszuschliessen. Raketen und bewaffnete Drohnen können auch die anderen Landesteile erreichen, einschliesslich Riad. Die meisten Angriffe können durch die saudische Luftabwehr vereitelt werden. Dabei besteht jedoch das Risiko von Personen- und Sachschäden durch abstürzende Wrackteile. Beachten Sie auch das Kapitel spezifische regionale Risiken.

Seit November 2020 sind in den saudischen Gewässern im Roten Meer wiederholt Schiffe durch Seeminen beschädigt worden.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terrorakten. Sie richten sich primär gegen die Sicherheitskräfte und gegen die schiitische Gemeinschaft. Attentate gegen westliche Personen, und Einrichtungen können nicht ausgeschlossen werden. Bei der Verfolgung von Terroristengruppen durch die Sicherheitskräfte kann es zu Schusswechseln kommen.
Unter anderem sind folgende Anschläge verübt worden:

  • Am 28. Juni 2023 wurde bei einem Schusswechsel vor dem Generalkonsulat der USA in Djeddah ein Mitarbeiter getötet.
  • Am 10. August 2022 wurden bei einem Attentat in Djeddah mehrere Personen verletzt.
  • Am 11. November 2020 wurden bei einem Anschlag auf die Teilnehmer einer Feier ausländischer Staatsangehöriger auf dem Friedhof von Djeddah zwei Personen verletzt.
  • Am 29. Oktober 2020 wurde ein Wächter des Generalkonsulats von Frankreich in Djeddah bei einem Messerangriff verletzt.

Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Lage im Land und schenken Sie Ihrer persönlichen Sicherheit erhöhte Aufmerksamkeit: Halten Sie sich strikte an die Sicherheitsvorschriften der Polizei und der Verantwortlichen für Sicherheit in Flughäfen, öffentlichen Einrichtungen, Hotels und Wohnquartieren. Verhalten Sie sich diskret. Respektieren Sie die lokalen Vorschriften, die auch für ausländische Personen gelten, unabhängig von der Religionszugehörigkeit. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihr Verhalten nicht als Geringschätzung der lokalen Sitten interpretiert werden kann.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Eastern Province
Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen in den Bezirk al Qatif wird abgeraten. 
Es bestehen politische und religiöse Spannungen zwischen der sunnitischen Regierung und der mehrheitlich schiitischen Bevölkerung dieser Provinz. Es kommt immer wieder zu politisch-religiös motivierten Kundgebungen und Unruhen, besonders im Bezirk Al Qatif. Ausserdem ereignen sich bewaffnete Angriffe auf die Sicherheitskräfte. Es besteht das Risiko, unversehens in einen Schusswechsel zu geraten.
Informieren Sie sich vor Reisen in die übrigen Regionen der Eastern Province bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Meiden Sie Kundgebungen jeder Art, da gewalttätige Zusammenstösse mit den Sicherheitskräften möglich sind.

Grenzgebiet zum Irak
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Irak wird abgeraten. Die instabile Lage im Irak wirkt sich auf die Sicherheitslage in den saudi-arabischen Grenzgebieten zum Irak aus.

Grenzgebiet zum Jemen
Von Reisen ins Grenzgebiet zum Jemen wird abgeraten, einschliesslich der Städte Najran und Jizan. Der bewaffnete Konflikt im Jemen wirkt sich weiträumig auf die Sicherheitslage in den saudi-arabischen Grenzgebieten zum Jemen aus. Nach dem Ende der Waffenruhe, die von April bis Oktober 2022 dauerte, ist ein Beschuss mit Raketen und Drohnen aus dem Jemen nicht auszuschliessen. Die Flughäfen von Abha und Jizan sind in der Vergangenheit wiederholt angegriffen worden. Es besteht die Gefahr von Personenschäden durch solche Angriffe oder durch abstürzende Wrackteile.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. Auch sind Belästigungen von ausländischen Frauen gemeldet worden. In den grossen Städten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Verkehr und Infrastruktur

Überhöhte Geschwindigkeit und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmender bilden ein erhöhtes Unfallrisiko.

Fahrten in die Wüste sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Gesetzgebung orientiert sich an einer strikten islamischen Rechtsauffassung und an rigiden Moralvorstellungen. Vergehen werden konsequent verfolgt und wesentlich härter bestraft als in der Schweiz. Strafbar sind unter anderem:

  • anstössiges Verhalten in der Öffentlichkeit, z.B. Zärtlichkeiten zwischen erwachsenen Personen
  • die Beleidigung des Islams sowie der politischen und religiösen Führung. Verzichten Sie in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien auf kontroverse politische Äusserungen, die das Gastland oder die Region betreffen
  • Kritik des Justizsystems
  • das Fotografieren von Regierungsgebäuden und militärischen Einrichtungen. Entsprechende Hinweistafeln sind meist ausschliesslich in arabischer Schrift verfasst. Fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.
  • Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken
  • während des Ramadans tagsüber in der Öffentlichkeit essen, trinken und rauchen
  • die Teilnahme an Demonstrationen
  • gleichgeschlechtliche Handlungen, aussereheliche Beziehungen sowie aussereheliche Schwangerschaften und Geburten. Bei Sexualdelikten muss das Opfer je nach Sachverhalt nachweisen, dass es nicht selbst gegen die Rechtsordnung verstossen hat

Für zahlreiche Produkte bestehen Einfuhrbeschränkungen oder Einfuhrverbote. Beachten Sie die Informationen der saudischen Behörden:
Saudi Customs

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet. Es kann selbst die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind bedeutend härter als in der Schweiz.

Fahrzeuglenkerinnen und -lenker, die in einen Verkehrsunfall mit Verletzten oder Todesfolge verwickelt sind, dürfen im Zweifelsfall während der Untersuchung/Verhandlung das Land nicht verlassen. Auch bei finanziellen Streitigkeiten kann die Polizei unter Umständen ausländische Personen an der Ausreise hindern, bis die Angelegenheit erledigt ist.

Kulturelle Besonderheiten

Saudi-Arabien ist ein konservatives arabisch/muslimisches Land. Befolgen Sie den strikten Verhaltenskodex und passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.
Bitten Sie um Erlaubnis, bevor Sie Personen fotografieren.
Visit Saudi Arabia: Public Decorum Charter

Naturbedingte Risiken

Es muss mit Sandstürmen und starken Regenfällen gerechnet werden. Bei heftigen Regenfällen können sich ausgetrocknete Bachbette (Wadis) in kürzester Zeit in reissende Flüsse verwandeln. Zudem sind Jeddah, Riad und andere Städte wiederholt von schweren Überschwemmungen, die auch Tote und Verletzte forderten, heimgesucht worden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist grundsätzlich gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantieerklärung. 

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einzelne Gebiete dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die Saudi-Arabische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

Sie sind verpflichtet, sich jederzeit mit dem Reisepass ausweisen zu können (oder mit einer Fotokopie davon, die auch das Visum einschliesst).

Nützliche Adressen

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Botschaft in Saudi-Arabien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa für Saudi-Arabien

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.