AHV/IV

Das Vorsorgesystem der Schweiz im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung beruht auf drei Säulen.

  • Die erste Säule – die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) – ist eine allgemeine, obligatorische Versicherung für alle, die den Existenzbedarf der Versicherten decken soll.
  • Die zweite Säule – die berufliche Vorsorge (BV) – ist für Arbeitnehmende obligatorisch. Sie soll zusammen mit der ersten Säule die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung sichern.
  • Die dritte Säule beinhaltet die individuelle Vorsorge, die jede Person selber gestalten kann.

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: Soziale Sicherheit in der Schweiz

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet zwei Renten aus:

  • die Altersrente, die den versicherten Personen einen Rückzug aus dem Berufsleben ermöglicht und ihnen während des Ruhestands eine gewisse materielle Sicherheit gewährleistet
  • die Hinterlassenenrente, die verhindern soll, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt

Die Leistungen der Invalidenversicherung (IV) werden ausgerichtet, wenn die Erwerbsfähigkeit einer versicherten Person aus gesundheitlichen Gründen stark eingeschränkt oder verunmöglicht ist. Die IV hat die berufliche und soziale Eingliederung dieser Personen zum Ziel, bis sie das Rentenalter erreichen.

Die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) und die IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland (IVST) sind Abteilungen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), die für Anliegen im Zusammenhang mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) und der freiwilligen AHV/IV der Schweiz für Personen mit Wohnsitz im Ausland zuständig sind (Beitritte, Beiträge, Renten usw.).

Zentrale Ausgleichsstelle ZAS: Übersicht

AHV/IV: Merkblätter, Formulare, kontoführende Kassen, Kontakte