COVID-19 - Coronavirus
Aufgrund der Massnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat die Kanzlei der schweizerischen Botschaft zurzeit leicht reduzierte Öffnungszeiten:
Telefonisch: Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 17.00 Uhr, Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr
Gerne informieren wir unsere Kunden, dass die Schalter der Botschaft von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 geöffnet sind. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der momentanen Lage in jedem Fall eine Voranmeldung erforderlich ist. Termine können telefonisch unter + 48 22 628 04 81 oder per E-Mail unter warsaw@eda.admin.ch beantragt werden.
Für die neusten offiziellen Informationen über die aktuelle Situation und Empfehlungen der Schweizer Regierung zum Coronavirus
BAG, Neues Coronavirus
Regelmässige Updates der polnischen Regierung
Einreise aus Polen in die Schweiz
Seit dem 6. Juli 2020 sind Reisende aus gewissen Ländern verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in die Schweiz unter Quarantäne (10 Tage) zu stellen. Ab dem 22. März 2021 unterliegen auch Reisende aus Polen dieser Quarantäne-Pflicht.
Zudem müssen sämtliche Einreisende aus Polen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen, ihre Kontaktdaten online hinterlegen und sich nach ihrer Einreise innerhalb von zwei Tagen bei den kantonalen Behörden melden.
Bitte konsultieren Sie folgenden Link für weiterführende Informationen, inkl. geltende Ausnahmen, unter anderem für Geschäftsreisende.
Einreise aus der Schweiz in Polen
Ein negatives Testresultat auf COVID-19 wird für Reisende aus dem Schengen-Raum bei der Ankunft in Polen nicht verlangt. Jedoch, ist ein negativer Test für die Befreiung von der Quarantäne erforderlich (siehe unten).
Reisende aus der Schweiz und EU-Ländern, die zwischen dem 28. Dezember 2020 und dem 31. März 2021 per Flugzeug, Zug, Bus oder Reisebus nach Polen reisen, müssen sich in eine 10-tägigen Quarantäne begeben. Die Quarantäne bleibt für Reisende aus Ländern ausserhalb der EU obligatorisch.
Reisende aus der Schweiz und EU-Ländern, die mit einem privaten Fahrzeug (bis zu 7 Sitzplätzen) nach Polen kommen, werden von der Quarantänepflicht befreit.
Diese Befreiung gilt auch für Personen, die gegen COVID-19 geimpft wurden, sowie für diejenigen, die mit einem negativen Ergebnis des COVID-19-Tests, in polnischer oder englischer Sprache, einreisen. Der Test muss nicht mehr als 48 Stunden vor der Abreise (ab 23. Januar 2021) durchgeführt worden sein.
Bitte konsultieren Sie für weitere Informationen die zuständigen polnischen Behörden.
Ausreisebeschränkungen: keine.
Registrieren Sie sich, melden Sie sich! Alle schweizerischen Reisenden werden gebeten, sich auf Itineris Travel Admin App zu registrieren. Laut Auslandschweizergesetz trägt jede Person Eigenverantwortung bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Auslandaufenthaltes.