Gültig am:
Publiziert am: 01.06.2026

Das Kapitel Spezifische regionale Risiken ist vollständig überarbeitet worden. Weiterhin gültig: Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Nigeria wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten.


Reisehinweise für Nigeria

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Von touristischen und anderen nicht dringenden Reisen nach Nigeria wird abgeraten. Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten. Siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken.

Die Sicherheitslage ist im ganzen Land sehr angespannt. Es besteht ein hohes Risiko von politischen und kriminellen Entführungen. Das Risiko besteht für einheimische und ausländische Personen aller Altersstufen und Gesellschaftsschichten. In der Regel wird Lösegeld für die Freilassung verlangt.

Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch.

Das Risiko terroristischer Akte besteht im ganzen Land. Es kommt zu Sprengstoffanschlägen sowie bewaffneten Zusammenstössen zwischen Sicherheitskräften und terroristischen Gruppierungen oder anderen bewaffneten Gruppen. Regelmässig fordern diese Zusammenstösse Todesopfer und Verletzte, vor allem im Norden und Middle Belt. Zu den möglichen Zielen von Terrorangriffen zählen unter anderem öffentliche und touristische Einrichtungen sowie grosse Menschenansammlungen, z.B. belebte Märkte, Einkaufszentren, Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bus-, Bahn- und Flugverkehr), Sportveranstaltungen, kulturelle Anlässe, religiöse Stätten, Nachtlokale, bekannte internationale Hotels, beliebte Restaurants und Schulen.

Beachten Sie auch das Kapitel Spezifische regionale Risiken und die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

In allen Regionen können jederzeit lokale Konflikte politischer, sozialer, religiöser oder wirtschaftlicher Natur aufflammen. Landesweit kommt es immer wieder zu Protesten, Demonstrationen und Strassenblockaden. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden verschiedener Lager sowie zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften kommen vor. Dabei werden auch Schusswaffen und scharfe Munition eingesetzt. Gewaltsame Auseinandersetzungen fordern häufig Todesopfer und Verletzte. Zudem werden immer wieder Fälle von Plünderungen und Brandstiftung gemeldet.

Versorgungsengpässe und Verkehrsbehinderungen infolge von Streiks kommen vor.

Im Falle von Verkehrseinschränkungen oder lokalen Unruhen wird Reisenden empfohlen, sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die Schweizerische Botschaft in Abuja hat in solchen Fällen nur eng begrenzte - je nach Situation gar keine - Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen oder aus dem Land.

Bei Unruhen oder zur Bekämpfung krimineller Gruppen kann die Regierung kurzfristig den Ausnahmezustand über die betroffenen Gebiete verhängen. Der Ausnahmezustand berechtigt die Behörden beispielsweise, die Versammlungs- oder die Bewegungsfreiheit einzuschränken und Ausgangssperren zu verhängen.

Lassen Sie grosse Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Nigeria reisen müssen. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson begleiten.
  • Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrer Vertrauensperson über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Erkundigen Sie sich lokal (Medien, Kontaktperson, Hotel etc.) über allfällige Ausgangssperren, denn sie werden meistens kurzfristig verhängt und aufgehoben.
  • Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art, da diese in gewaltsame Ausschreitungen ausarten können.
  • Lassen Sie erhöhte Wachsamkeit walten und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren etc.).
  • Unternehmen Sie Reisen im Landesinnern wenn möglich per Flugzeug. Treffen Sie bei Überlandfahrten in Absprache mit Ihrer Vertrauensperson adäquate Sicherheitsvorkehrungen.
  • Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten ausserhalb der Stadtgrenzen.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südliche bzw. südöstliche Landesteile einschliesslich Delta Region:
Es wird abgeraten von Reisen in die Bundesstaaten Abia, Akwa Ibom, Anambra, Bayelsa, Benue, Cross River, Delta, Ebonyi, Edo, Imo, Ondo und Rivers.

In den Ölförderungsgebieten kommt es regelmässig zu Unruhen und Entführungen. In Port Harcourt, der Hauptstadt des Rivers State, gibt es immer wieder bewaffnete Auseinandersetzungen. Im Bundesstaat Benue häufen sich in den letzten Jahren Angriffe auf Dörfer, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte fordern.

Nördliche Landeshälfte:
Von Reisen in die Bundesstaaten Adamawa, Bauchi, Borno, Gombe, Jigawa, Kaduna, Kano, Katsina, Kebbi, Sokoto, Yobe und Zamfara wird abgeraten. 

In den nördlichen Bundesstaaten kommt es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, die bereits Tausende von Todesopfern gefordert haben. Regelmässig kommen bei Sprengstoffanschlägen und bewaffneten Überfällen durch terroristische Gruppierungen Personen ums Leben oder werden verletzt. Weitere Anschläge sind zu erwarten.
Das Entführungsrisiko für einheimische und ausländische Personen ist in der nördlichen Landeshälfte sehr hoch; es kommt immer wieder zu Massenentführungen.

Abuja (Federal Capital Territory):
Die Sicherheitslage bleibt trotz der Präsenz staatlicher Sicherheitskräfte angespannt. In der Hauptstadt Abuja kam es wiederholt zu Anschlägen mit zahlreichen Todesopfern und Verletzten.
Im Raum Abuja kommt es immer wieder zu Entführungen durch bewaffnete Gruppen, insbesondere in den Randgebieten des Federal Capital Territory sowie entlang der Verbindungsstrassen nach Kaduna und Kano.
Auf den Strassenverbindungen Abuja-Kaduna-Kano werden regelmässig Überfälle und Entführungen durch bewaffnete Gruppen gemeldet. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie besondere Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Abuja reisen müssen.

Lagos (Lagos State):
In der Metropolregion Lagos kommt es regelmässig zu schweren Gewalt‑ und Eigentumsdelikten, darunter bewaffnete Überfälle, Raub im Strassenverkehr sowie gezielte Diebstähle. Vereinzelt kam es bei solchen Vorfällen auch zu Todesfällen. Besonders gefährdet sind wichtige Verkehrsachsen, insbesondere bei Staus oder nach Einbruch der Dunkelheit. Auch Überfälle durch bewaffnete Täter auf Fahrzeuge, punktuell mit schwerem bzw. tödlichem Verlauf, sind wiederholt verzeichnet worden. Entführungen kommen seltener vor als in anderen Landesteilen Nigerias, können aber nicht ausgeschlossen werden. Lassen Sie besondere Vorsicht walten, falls Sie aus dringenden Gründen nach Lagos reisen müssen. 

Bundesstaaten Kogi, Nasarawa und Plateau:
Von Reisen in die Bundesstaaten Kogi, Nasarawa und Plateau wird abgeraten.

Die Sicherheitslage in diesen Regionen bleibt angespannt und ist von wiederkehrender Gewalt geprägt. Immer wieder kommt es zu schweren Angriffen auf Dörfer, zu bewaffneten Zusammenstössen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen sowie zu Konflikten zwischen sesshaften Gemeinschaften und durchziehenden Nomaden. Diese Auseinandersetzungen führen regelmässig zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten.
Im Bundesstaat Kogi besteht zudem ein deutlich erhöhtes Risiko von Entführungen. Bewaffnete Gruppen gehen dort wiederholt gegen Zivilpersonen, Reisende sowie Mitarbeitende von Unternehmen oder Hilfsorganisationen vor.

Auch bei Reisen in Bundesstaaten, die oben nicht spezifisch erwähnt sind, ist grösste Vorsicht geboten. Siehe Kapitel Grundsätzliche Einschätzung.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im ganzen Land sehr hoch. Es besteht ein erhebliches Risiko von Entführungen mit Lösegeldforderungen. Brutale bewaffnete Raubüberfälle (auf der Strasse und zu Hause), Vergewaltigungen, Betrug, Auto- und andere Diebstähle sind weit verbreitet. Auch in Hotels und Restaurants ereignen sich Diebstähle.
In entlegenen Gebieten kommt es vor, dass Kriminelle sich als Sicherheitskräfte ausgeben und teilweise Uniformen tragen. Diese Umstände erfordern von Reisenden höchste Vorsicht. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie sich von einer ortskundigen Vertrauensperson am Flughafen abholen und ins Hotel sowie auf Reisen begleiten. Dies gilt vor allem - aber nicht nur - für Lagos, da sich im Umfeld des Flughafens viele dubiose Dienstleister aufhalten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck) auf sich.
  • Setzen Sie Ihre Kreditkarte - wenn überhaupt - mit Vorsicht ein; Missbrauch ist vor allem bei kleineren Geschäften verbreitet.
  • Vermeiden Sie mobile Banking Apps auf elektronischen Geräten, da es aufgrund der darin enthaltenen Daten zu Erpressungen kommen kann. Es kommt vor, dass Kriminelle nach dem Diebstahl eines mobilen Geräts die Opfer auffordern, ihnen die in den Apps angezeigten Beträge sofort zu überweisen.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit keine öffentlichen Verkehrsmittel (Bahn, Busse, Taxis).
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch. Dabei wird auch vor Mord nicht zurückgeschreckt.
  • Seien Sie vorsichtig mit Kontakten über das Internet. Es kommt vor, dass Kriminelle unter dem Vorwand, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen, Personen ins Land locken, diese dann bedrohen oder entführen, um Geld zu erpressen.

Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

In den nigerianischen Gewässern und Häfen ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Die Missachtung und Unkenntnis der Verkehrsregeln und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden bilden ein zusätzliches Risiko. Bei Unfällen mit Verletzten müssen Vergeltungsmassnahmen der Bevölkerung befürchtet werden. Es ist deshalb ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden. Statt selbst ein Auto zu lenken, mieten Sie vorzugsweise einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur (vgl. auch Vorsichtsmassnahmen weiter oben). Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die Sicherheit und Wartung der meisten nigerianischen Flugzeuge und Eisenbahnlinien entspricht nicht europäischem Standard. Es kam zu mehreren Flug- und Bahnunfällen.

Die Sicherheitsvorkehrungen der Schiffsverbindungen sind mangelhaft.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Versorgungsengpässe (Treibstoff, Elektrizität, Wasser, Medikamente etc.) kommen vor.

Es kommt vor, dass in einzelnen Gebieten die Mobiltelefonverbindungen und der Zugang zum Internet vorübergehend unterbrochen werden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten unterscheiden, unter anderem in Bezug auf den Verkauf und Konsum von Alkohol. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen.

Es ist verboten, militärische Installationen, Flughäfen, Brücken, Bauten und Einrichtungen der Verwaltung und öffentliche Gebäude zu fotografieren. Es ist jedoch unklar, was alles unter diese Kategorien fällt. Es ist deshalb ratsam, auf Aufnahmen in der Öffentlichkeit zu verzichten.

Gleichgeschlechtliche Handlungen werden mit Haftstrafen geahndet; in einzelnen Bundestaaten kann sogar die Todesstrafe verhängt werden. Gefängnisstrafen drohen ebenfalls Personen, die ihre Homosexualität öffentlich zeigen und sich für Organisationen zur Unterstützung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft einsetzen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft und können zu lebenslanger Haft führen.

Für gewisse Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, zum Beispiel für Mord, Vergewaltigung, bewaffneten Raubüberfall (mit und ohne Todesfolge) etc.

Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, äusserst dürftige sanitäre Einrichtungen, mangelnde ärztliche Betreuung).

Kulturelle Besonderheiten

Die Bevölkerung Nigerias setzt sich aus ungefähr 400 ethnischen Gruppen zusammen. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an. Personen oder Personengruppen können aggressiv reagieren, wenn sie unerwartet und ohne Einwilligung fotografiert oder gefilmt werden. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Denken Sie daran, dass während des Ramadans besondere Regeln und Vorschriften zu beachten sind.

Naturbedingte Risiken

Im nördlichen Teil des Landes kommt es regelmässig zu Dürreperioden.

Es muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen, die Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
Nigeria Meteorological Agency
World Meteorological Organization (WMO)

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist nicht immer gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine finanzielle Garantie (Kreditkarte oder Vorschusszahlung). Für die Behandlung ernsthafter Erkrankungen und Verletzungen empfiehlt sich die Rückkehr nach Europa.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Tragen Sie Ihren Pass mit dem gültigen Visum jederzeit auf sich, um sich bei den häufigen Personenkontrollen ausweisen zu können. Kommen Sie bei Polizeikontrollen der Aufforderung anzuhalten unbedingt nach (rascher Waffeneinsatz).

Einreise- und Ausreisekarten (Landing and Exit Cards) müssen vor der Ein- und Ausreise online beantragt werden. Die entsprechenden Nachweise müssen während der gesamten Reise sowie des Aufenthalts in Nigeria mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Landing and Exit Cards

Nützliche Adressen

Notruf allgemein: 112

Nigerianische Zollvorschriften: Nigerian Customs Service

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizer Vertretungen in Nigeria
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.