Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Gouvernorat (Provinz) Nordsinai
Von Reisen ins Gouvernorat Nordsinai wird abgeraten.
Die Sicherheitslage ist höchst instabil; dies schliesst auch das Grenzgebiet zum Gazastreifen sowie zu Israel mit ein. Es werden sporadisch Anschläge verübt und es kann zu Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften, terroristischen Gruppierungen und anderen bewaffneten Banden kommen. Es besteht das Risiko von Entführungen.
Gouvernorat (Provinz) Südsinai
Es besteht das Risiko von terroristischen Akten, einschliesslich in den Badeorten.
Am 26. und 27. Oktober 2023 stürzten zwei nicht identifizierte Drohnen in Taba (Grenzübergang zu Israel) und Nuweiba ab. In Taba wurden mehrere Personen verletzt. Am 28. Februar 2023 kam es zwischen Sicherheitskräften und mutmasslichen Schmugglern zu einem gewaltsamen Zusammenstoss in der Nähe des Katharinenklosters.
Unternehmen Sie Überlandfahrten, Ausflüge, Trekkingtouren etc. ausserhalb der Badeorte ausschliesslich in organisierten Gruppen und in Begleitung einer erfahrenen lokalen Reiseleitung. Vergewissern Sie sich, dass die aktuelle Sicherheitslage abgeklärt worden ist.
Westliche Wüste
In der westlichen Wüste sind Schmuggler und terroristische Gruppierungen aktiv, die von den Sicherheitskräften verfolgt und bekämpft werden. Es besteht das Risiko, dass unbeteiligte Personen durch Konfrontationen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen/terroristischen Gruppierungen in Mitleidenschaft gezogen werden. Ausserdem besteht das Risiko von terroristischen Akten; auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden.
Der Zugang zu den Wüstengebieten ist bewilligungspflichtig und wird durch die ägyptischen Sicherheitskräfte kontrolliert. Zeitweise verbieten sie ausländischen Staatsangehörigen Fahrten in die Wüste. Erkundigen Sie sich bei den lokalen Behörden über die Durchführbarkeit von Reisen.
Trotz Begleitung durch eine erfahrene lokale Reiseleitung und vorgängige Erkundigungen bei den lokalen Behörden, kann eine stark erhöhte Gefährdung nicht ausgeschlossen werden; lassen Sie besondere Vorsicht walten. Siehe auch Abschnitt «Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen».
Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan und Libyen
Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten.
Im Grenzgebiet zum Sudan und zu Libyen sind kriminelle Banden und Schmuggler aktiv. In der Sahara und den angrenzenden Gebieten besteht ein hohes Risiko von Entführungen. Alle Grenzgebiete sind militärische Sperrzonen und dürfen nur mit einer Bewilligung der ägyptischen Behörden bereist werden. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone
Minenfelder
Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, in der Arabischen Wüste entlang der Grenze zu Israel, in der Westlichen Wüste um El Alamein und entlang der Nordküste zu Libyen. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.
Passage durch das Rote Meer und den Suezkanal
In der Region rund um das Rote Meer und den Suezkanal sind erhöhte Vorsichtsmassnahmen geboten; siehe Informationen unter Maritime Risiken und Piraterie.