Verlust des Schweizer Führerausweises bei Touristenaufenthalten im Ausland

Für die Ausstellung von Schweizer Führerausweisen oder Führerausweisduplikaten ist das für Ihren Wohnort in der Schweiz verantwortliche kantonale Strassenverkehrsamt zuständig.

Im Fall eines Verlusts müssen Sie sich direkt bei dieser Behörde über die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Duplikats erkundigen. In der Regel müssen die folgenden Dokumente vorgewiesen werden:

  • ein ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Beantragung eines Duplikats und zur Meldung des Verlusts oder Diebstahls des bestehenden Führerausweises
  • ein neueres farbiges Passfoto (35x45mm)
  • ein offizieller Ausweis im Original

Die Fristen zur Ausstellung von Duplikaten unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.

Wird der ersetzte Führerausweis wieder aufgefunden, ist er innerhalb von vierzehn Tagen der zuständigen Behörde abzugeben (Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr VZV, SR 741.51).

Die Liste der Strassenverkehrsämter findet sich auf der Website der Vereinigung der Strassenverkehrsämter ASA.

Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, informieren Sie sich bitte unter der Rubrik «Verlust eines Schweizer Führerausweises – Wohnsitz im Ausland» und folgen Sie den Anweisungen der zuständigen lokalen Strassenverkehrsbehörden.

Verlust eines Schweizer Führerausweises – Wohnsitz im Ausland

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51)

Vereinigung der Strassenverkehrsämter