Gebühren für ein nationales Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Kategorie

Betrag in USD

Neuer Tarif ab 01.02.2026

Erwachsene 107.00
Kinder von 6 bis 12 Jahren 54.00
Kinder unter 6 Jahren gratis
Zusätzliche Versandkosten nur zwischen Schweizer Konsulate und Botschaft direkt mit dem betreffenden Konsulat sehen