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Schweizer Beitrag

Seit 2007 beteiligt sich die Schweiz an verschiedenen Projekten zur Verringerung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in der EU.

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Die Schweiz stellt für die Länder, die am 01.05.2004 der Europäischen Union (EU) beigetreten sind, 1 Milliarde CHF zur Verfügung. Seit 2009 unterstützt die Schweiz auch Bulgarien und Rumänien, welche die EU am 1. Januar 2007 aufgenommen hat, mit insgesamt 257 Millionen CHF. Kroatien trat am 1. Juli 2013 als 28. Mitgliedstaat der EU bei. Die Schweiz unterstützt auch dieses neue Mitglied der EU mit 45 Millionen CHF, wie das Parlament im Dezember 2014 entschieden hat. Die Projekte im Rahmen dieses Beitrags werden bis 2024 umgesetzt sein.

Mit diesem Beitrag drückt die Schweiz ihre Solidarität mit den neuen EU-Mitgliedern aus, die grosse Anstrengungen für den Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten unternehmen. Der Beitrag ist auch eine Fortsetzung der technischen und finanziellen Hilfe, welche die Schweiz seit Anfang der 1990er-Jahre geleistet hat. Das schweizerische Stimmvolk stimmte dem Erweiterungsbeitrag am 26.11.2006 mit 53% Ja-Stimmen zu.

Der Beitrag für Zypern beläuft sich auf CHF 5.988 Mio. Grundlage ist das zypriotisch-schweizerische Rahmenabkommen vom 20.12.2007. Es enthält die thematischen Prioritäten und regelt die Prozeduren. Der wichtigste Partner für die Schweiz ist das zypriotische Planungsbüro, das als nationale Koordinationsstelle fungiert. Alle Projektanträge werden über diese Koordinationsstelle eingereicht.

Für die Genehmigung der Projekte ist die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) in Bern zuständig.