Gültig am:
Publiziert am: 07.02.2023

Das Kapitel Aktuelles ist entfernt worden (Covid-19). Beachten Sie die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG und den Fokus Coronavirus (Covid-19).

BAG
Fokus Coronavirus (Covid-19)


Reisehinweise für Belgien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)

In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.

Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und Flexibilität.

Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG. Erkundigen Sie sich bei den ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaften und Konsulate) über die aktuell gültigen Massnahmen.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)

BAG: Coronavirus: Reisen

ausländische Vertretungen in der Schweiz

Grundsätzliche Einschätzung

Die Lage ist stabil.

Die belgischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin.
Centre de crise nationale: terrorisme et extrémisme

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Die Hauptstadt Brüssel ist Sitz der NATO und der wichtigsten Institutionen der Europäischen Union. Deshalb ist gelegentlich neben nationalen auch mit gesamteuropäisch organisierten Protesten und Demonstrationen zu rechnen. Meiden Sie solche Veranstaltungen, denn gewalttätige Ausschreitungen sind möglich.

Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
DG Centre de crise

Bei Streiks muss vor allem in Brüssel und Agglomeration mit Behinderungen und Verspätungen im öffentlichen Verkehr gerechnet werden.

Kriminalität

Entreissdiebstähle, insbesondere in der Umgebung von Grossstadt-Bahnhöfen und Touristenzentren, kommen vor. Schwere Gewaltanwendung ist hingegen seltener.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität sowie die Informationen und Tipps der belgischen Polizei.
Belgische Polizei

Besondere rechtliche Bestimmungen

Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt. Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien andere Promillegrenzen gelten:
Belgium.be: Drogue et alcool

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz können schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit Haftstrafen geahndet werden.
Service Public Fédéral: Justice

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG


Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.

Besondere Hinweise

Sie sind verpflichtet, sich während des Aufenthalts in Belgien jederzeit mit einem Originalpass oder mit einer Original-Identitätskarte ausweisen zu können.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 101
Allgemeine Notruf-Nummer: 112
offizielle Informationen und Dienste
Administration générale des Douanes et Accises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter
in Den Haag, Niederlande
Schweizer Botschaft in Brüssel

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.