Häufige Fragen
Arbeits- und Freizeit richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen der Internationalen Organisation, zu welcher die entsendete Person sekundiert ist. Der Bund garantiert aber einen Anspruch auf 30 Ferientage pro Jahr. Können nicht alle diese Ferientage während der Einsatzzeit bezogen werden, verlängert sich das befristete Anstellungsverhältnis um die entsprechende Zeit.
Von Seiten des Bundes ist volle Chancengleichheit garantiert. Die internationalen Organisationen bevorzugen bei gleichwertiger Qualifikation nach Möglichkeit weibliche Kandidaten.
Ja, nach Massgabe der internationalen Organisation oder des Bundes. Die Kosten für die Untersuchung werden vom Bund getragen.
Ein Kurzeinsatz als Versuch ist nicht möglich, da internationale Polizeieinsätze mit einem grossen logistischen Aufwand verbunden sind; eine nur wenige Monate oder gar Wochen im Einsatz stehende Person würde wegen mannigfacher Gründe (Kulturschock, lange Angewöhnungszeit, neues Arbeitsumfeld, Lernphase, etc.) gar nicht zum effektiven Arbeiten kommen.
Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses vor Erfüllung des befristeten Vertrages hingegen ist möglich (gemäss den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes und der Verordnung vom 24. April 1996 über den Einsatz von Personal bei friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten).
Während des Einsatzes sind Sie durch die Militärversicherung gegen Unfall und Krankheit versichert. Weiter besteht bei der Allianz eine Kollektivunfallversicherung für Internationale Einsätze. Diese bietet ein Taggeld und deckt zusätzliche Heilungskosten.
Weiterbildungen im konkreten Zusammenhang mit dem internationalen Einsatz sind durchaus möglich, zum Teil werden sie sogar von der Missionsleitung verlangt.
Die anfängliche Einsatzzeit dauert mindestens 6 Monate. Gerade bei anspruchsvollen Aufgaben ist aber immer öfter schon die Initialeinsatzdauer 12 Monate. In der Regel kann die Einsatzzeit in der gleichen Mission bis maximal 2 Jahre verlängert werden.
Falls die internationale Organisation nicht nur sekundiertes Personal, sondern auch direkt angestellte Personen in der Mission beschäftigt, ist dies durchaus möglich.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Auswahlverfahrens werden Sie regelmässig über die Geschehnisse in den Missionen informiert und nach Möglichkeit für einen Einsatz angefragt.
Mission
Sie erhalten eine komplette Uniform mit Feld-, Strassen- und Repräsentationsbekleidung, zudem verschiedene Ausrüstungen zur persönlichen Sicherheit. Weiter einen Laptop mit Drucker, eine Digitalkamera und verschiedene missionsspezifische Utensilien. Für den Transport des Materials werden die nötigen Behältnisse zur Verfügung gestellt und die Kosten übernommen.
Die Internationale Organisation, zu welcher Sie sekundiert werden, ist für die Sicherheit am Einsatzort zuständig. Die Organisation ist permanent bestrebt, das Risiko für Leib und Leben möglichst gering zu halten. Ein Restrisiko lässt sich jedoch nicht komplett ausschliessen.
Pro 6 Monate Einsatz haben Sie das Anrecht auf einen vom Bund finanzierten Transport in die Schweiz und zurück ins Einsatzgebiet. Weitere Reisen auf eigene Kosten sind durchaus möglich.
Dies ist nicht möglich, da die internationale Organisation vor Ort nur für die Sicherheit der in der Mission tätigen Personen und nicht für deren Familienangehörige garantiert.
Grundsätzlich sind Sie während des Einsatzes der Missionsleitung vor Ort unterstellt. Der Bund verlangt jedoch eine regelmässige Berichterstattung nach speziellen Massgaben.
Finanzielles
Stehen Sie in einem andauernden Arbeitsverhältnis bei einem Polizeikorps, erhalten Sie weiterhin den Basislohn von Ihrem Arbeitgeber. Der Bund erstattet dem zur Verfügung stellenden Korps die vollen Lohnkosten zurück. Je nach Anforderungen in der Mission kann zusätzlich eine Funktionszulage ausgerichtet werden.
Besteht kein Arbeitsverhältnis, werden Sie befristet als Freelancer angestellt. Dabei richtet sich der Lohn nach den Anforderungen, die der Einsatz stellt, sowie Ihrer Vorbildung und Erfahrung.
Unabhängig vom Arbeitsverhältnis können je nach Situation im Einsatzgebiet zusätzlich eine Einsatzzulage und allenfalls eine Gefahrenzulage bezahlt werden. Insgesamt variieren die Zulagen je nach Einsatzort und Situation zwischen CHF 400.00 und CHF 2000.00 pro Monatslohn. Im Normalfall erhalten Sie ein Taggeld zur Deckung der Ausgaben für Kost und Logis im Einsatz.
Grundsätzlich ja – es ist allerdings in bestimmten Fällen möglich, den Wohnort ins Einsatzland zu verlegen. Auf diese Weise ist in der Schweiz nur die Bundessteuer zu entrichten. Andererseits besteht dann kein Anspruch mehr auf das Taggeld zur Deckung der Ausgaben für Kost und Logis am Einsatzort.
Die Reise von der Schweiz ins Einsatzland und zurück wird entweder durch die internationale Organisation oder durch den Bund finanziert. Als Transportmittel wird das am besten passende ausgewählt; in der Regel ist dies das Flugzeug.