Bilaterales Rahmenabkommen mit Ungarn

Delegation mit mobilem Schutzdamm
Vor Ort erhielt die parlamentarische Delegation Einblick in die Nutzung von mobilen Hochwasserschutzdämmen, die von einer Schweizer Firma geliefert wurden. © SECO/DEZA

Die Schweiz hat mit Ungarn 2007 ein bilaterales Rahmenabkommen abgeschlossen. Dieses Abkommen hält die Ziele des Beitrags, dessen Umfang, die Form und Verwendung der Unterstützung sowie die wichtigsten Bestimmungen zur Umsetzung des Beitrags fest. 

Das Rahmenabkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung Ungarns betrifft die Durchführung der schweizerisch-ungarischen Zusammenarbeit zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten innerhalb der erweiterten Europäischen Union. Es wurde am 20. Dezember 2007 abgeschlossen und ist durch Notenaustausch am 22. Mai 2008 in Kraft getreten.

Das Hauptabkommen

Annex 1 des Rahmenabkommens beinhaltet die Grundsätze der Zusammenarbeit, beschreibt die wichtigsten strategischen Leitlinien für die Umsetzung und legt die geographische sowie die thematische Fokussierung fest. (Geänderte Version vom 13.Juni 2012)

Annex 1

In Annex 2 sind die Abwicklungsprozeduren vereinbart. Die Prozeduren für die Projekteingabe, die Projektgenehmigung, die Projektrealisierung, die Auszahlung, das Controlling und die Audits sind im Detail beschrieben und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festgelegt.

Annex 2 (PDF, 15 Seiten, 577.1 kB, Englisch)

Annex 3 schliesslich beinhaltet die Prozeduren für spezielle Finanzierungsfazilitäten, wie die sogenannten «Block Grants», die «Project Preparation Facility», den «Technical Assistance Fund» sowie den «Scholarship Fund».

Annex 3