Der Gemischte Ausschuss nahm eine Bestandsaufnahme bezüglich der Umsetzung des Abkommens vor. Bei dieser Gelegenheit wies die Schweizer Delegation unter der Leitung von Christophe Perritaz, Ressortleiter Nichttarifarische Massnahmen des SECO, darauf hin, dass wegen der fehlenden Aktualisierung des Kapitels über Medizinprodukte des MRA in der Schweiz niedergelassene Anbieter von Medizinprodukten nicht mehr von den entsprechenden Erleichterungen profitieren. Die Schweizer Delegation bekräftigte erneut die Forderung der Schweiz nach einer Aktualisierung des Abkommens in diesem Bereich. Ausserdem diskutierten die Delegationen über die Entwicklungen der Gesetzgebung in den Bereichen Maschinen, Bauprodukte und Spielzeuge.
Die Parteien sprachen auch über die vorgeschlagenen EU-Regulierungen für künstliche Intelligenz und Cybersicherheit, die mehrere vom MRA abgedeckte Sektoren betreffen dürften. Anschliessend tauschten sich die beiden Seiten über die aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen in den unter das MRA fallenden Bereichen aus.
Erleichterter Marktzugang
Das im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossene MRA stützt sich auf die Gleichwertigkeit der Rechtsvorschriften in der Schweiz und in der EU. Es trägt zum Abbau von Handelshemmnissen bei, indem doppelte Zertifizierungen sowie die Herstellung unterschiedlicher Produktlinien für den Schweizer und den EU-Markt vermieden werden. Der erleichterte Marktzugang ermöglicht Kosteneinsparungen und stärkt die grenzüberschreitenden Produktions- und Vertriebsketten. Durch die Zusammenarbeit mit den Behörden der EU-Mitgliedstaaten wird der administrative Aufwand für Unternehmen auf beiden Seiten der Grenze verringert.
Die zwanzig vom MRA abgedeckten Sektoren, darunter Medizinprodukte, Maschinen und Bauprodukte, machten 2022 rund zwei Drittel des Handels mit Industrieprodukten zwischen der Schweiz und der EU aus. Sie stellten für die Schweiz ein Exportvolumen in die EU von über 90 Milliarden Franken bzw. ein Importvolumen aus der EU von über 85 Milliarden Franken dar. Diese Zahlen beinhalten auch Pharma- und Chemieprodukte, bei denen nur Teile der Konformitätsbewertung unter das Abkommen fallen («gute Herstellungspraxis» und «gute Laborpraxis»).
Address for enquiries:
Christophe Perritaz, Ressortleiter Nichttarifarische Massnahmen, Tel. +41 58 464 00 78, christophe.perritaz@seco.admin.ch
Antje Baertschi, Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin SECO, Tel. +41 58 463 52 75, medien@seco.admin.ch
Publisher:
Federal Department of Economic Affairs, Education and Research