Die Übernahme der EU-Verordnungen "SIS Polizei", "SIS Grenze" und "SIS Rückkehr" bedingen gesetzliche Änderungen, die auf Verordnungsstufe konkretisiert werden müssen. Daher eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu den Anpassungen der Verordnungen über:
- den nationalen Teil des Schengener Informationssystems und das SIRENE-Büro (N SIS)
- das automatisierte Polizeifahndungssystem (RIPOL)
- das Zentrale Migrationsinformationssystem (ZEMIS)
- Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
- die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
Dabei erfordert die nationale SIS-Verordnung etwa Präzisierungen betreffend Zugriffsrechten (bspw. der kantonalen Waffenbüros auf Fahndungseinträge) und Ausschreibungskategorien (bspw. schutzbedürftige Personen und Ausschreibungen im Rückkehrbereich).
Die VZAE ist dahingehend zu ändern, dass die Fingerabdrücke und das Gesichtsbild von Drittstaatsangehörigen, gegen die ein Rückkehrentscheid verfügt worden ist, in der Datenbank für biometrische erkennungsdienstliche Daten (AFIS) gespeichert werden können.
Die Verordnungen zum automatisierten Polizeifahndungssystem und zum Zentralen Migrationsinformationssystem werden insbesondre angepasst, weil RIPOL und ZEMIS die Systeme sind, aus denen Ausschreibungen im N-SIS vorgenommen werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 20. April 2021.
Weiterführende Informationen
Erläuternder Bericht
N-SIS-Verordnung
RIPOL-Verordnung
ZEMIS-Verordnung
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten
Adresse für Rückfragen:
medien@fedpol.admin.ch
medien@sem.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement