Das Parlament hat am 20. Juni 2014 der Teilrevision des Ausländergesetzes (AuG) zugestimmt. Kernpunkt der Gesetzesrevision ist die sogenannte Beweislastverschiebung: Bisher musste das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Verletzung der Kontrollpflicht der Fluggesellschaften nachweisen. Künftig wird der Nachweis genügen, dass ein Unternehmen einen Passagier ohne die notwendigen Reisedokumente befördert hat.
Der Bundesrat hat mit Mittwoch verschiedene Verordnungsbestimmungen angepasst, die im Nachgang an die Teilrevision des Ausländergesetzes nötig wurden. Er hat zudem beschlossen, dass die Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen am 1. Oktober 2015 in Kraft treten sollen.
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