
Die Schweiz hat mit der EU über eine Teilnahme an der Prümer Polizeikooperation verhandelt und am 27. Juni 2019 ein entsprechendes Abkommen unterzeichnet. Die durch die Prümer Beschlüsse eingeführte Zusammenarbeit hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Polizeikooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu verbessern.
Um internationale Kriminalität und Terrorismus effektiv zu bekämpfen, müssen die zuständigen Behörden polizeiliche Informationen rasch und effizient austauschen können. Gerade für DNA-Profile, Fingerabdrücke sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten braucht es Verfahren, die einen raschen Austausch dieser Daten ermöglichen. Dieser Austausch ist das zentrale Element der vertieften, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) im Rahmen der Prümer Beschlüsse. Er erlaubt es, innert kürzester Zeit festzustellen, ob in einer Datenbank der Prüm-Staaten Angaben zu einer Person oder Sache gespeichert sind. Alle EU-Mitgliedstaaten nehmen an dieser Kooperation teil. Norwegen und Island haben ein Abkommen mit der EU abgeschlossen, mit dem Ziel, an dieser Kooperation teilzunehmen.
Chronologie
- 28.04.2022 – Ratifikation des Abkommens durch die Schweiz
- 27.06.2019 – Unterzeichnung des Abkommens
- 11.05.2017 – Beginn der Verhandlungen
Stand September 2022