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Hilfe für Schweizer Bürger im Ausland

Hilfe im Ausland

Schweizer und liechtensteinische Staatsangehörige, die im Ausland in eine Notlage geraten, können die schweizerischen Vertretungen um Rat und Hilfe bitten.

Der konsularische Schutz der Schweizer Vertretungen umfasst hauptsächlich Leistungen, die nicht durch eine Reiseversicherung erbracht werden können. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) empfiehlt nachdrücklich für Reisen ins Ausland ei-ne Versicherung abzuschliessen, die zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit Rettung, medizinischer Behandlung, Repatriierung und Rechtsschutz übernimmt.

Der konsularische Schutz beginnt dann, wenn die Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft sind. In einem Notfall klärt die Vertretung zusammen mit der Hilfe suchenden Person die Möglichkeiten der Unterstützung ab. Die Vertretung ist auf die konstruktive Zusammenarbeit mit den Be-troffenen angewiesen. Diese entscheiden und handeln letztlich unabhängig und in eigener Verantwortung.

Die Hilfe des EDA richtet sich nach den Bedürfnissen im Einzelfall, den örtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtslage. Sie umfasst zum Beispiel folgende Dienstleistungen:

  • Bei Verlust des Passes oder der Identitätskarte ein provisorisches Reisedokument ausstellen
  • bei der Geldüberweisung von der Schweiz ins Ausland behilflich sein
  • Rettungsdienste benachrichtigen
  • rückzahlbare Vorschüsse für die Heimreise oder medizinische Behandlung auszahlen (Bundesamt für Justiz)
  • Kontakte zu Ärzten, Spitälern oder Notfalldiensten vermitteln, bei Bedarf und Möglichkeit die kranke oder verletzte Per-son im Spital besuchen
  • Heimschaffungen organisieren
  • bei einem Todesfall die Angehörigen informieren; die Rückführung oder Beisetzung der sterblichen Reste veranlassen.
  • für Personen in Haft: die Angehörigen informieren; sich für die Rechte des Inhaftierten auf einen Pflichtverteidiger und wenn nötig einen offiziellen Übersetzer einsetzen; Adressen von privaten Anwaltskanzleien vermitteln; die verhaftete Person im Gefängnis besuchen; sich für eine menschenwürdige Behandlung und die Respektierung der Grundrechte während des Freiheitsentzugs einsetzen.

Bundesamt für Justiz: rückzahlbarer Vorschuss

Das EDA kann nicht

im Ausland am Flughafen einen Pass ausstellen oder ein Ein- oder Ausreisevisum beantragen

die Weiterreise organisieren, wenn Verkehrsverbindungen durch Streiks, Demonstrationen, Erdrutsche, Überschwem-mungen etc. blockiert sind. In diesen Fällen bleibt Reisenden oft nichts anderes übrig, als sich lokal bzw. über ihren Reiseveranstalter über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen oder gegebenenfalls abzuwarten, bis die lokalen Behörden die Verbindungen wieder freigeben

  • Duplikate von Führer- und Fahrzeugausweisen ausstellen
  • als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden
  • polizeiliche Ermittlungen und Nachforschungen anstellen
  • medizinische Betreuungen/Behandlungen durchführen, ärztlichen Rat erteilen
  • die Kosten für Rettungen, Heimschaffungen, Kranken- und Leichentransporte übernehmen
  • Gelder für die Bezahlung von Schulden und Bussen vorschießen
  • inhaftierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Gefängnis holen
  • auf Gerichtsverfahren im Ausland Einfluss nehmen
  • Maßnahmen ergreifen, die Rechtsnormen des Aufenthaltsstaates verletzen

Rückerstattung der Auslagen und Gebühren

Für Dienstleistungen des konsularischen Schutzes muss die Auslandvertretung gemäss Gesetz grundsätzlich Rechnung stellen:

  • Gebühren entsprechend dem Zeitaufwand (CHF 150.- pro Stunde): Bei Unfall, Krankheit, Tod oder Verhaftung sind die ersten 4 Arbeitsstunden gratis; bei Bedürftigkeit oder aus anderen wichtigen Gründen, zum Beispiel bei Hilfeleistungen zu Gunsten von Opfern schwerer Verbrechen, können die Gebühren gestundet, herabgesetzt oder erlassen werden.
  • Die Auslagen müssen der Vertretung zurückerstattet werden. Weil die Kosten für Rettung, medizinische Behandlung, sanitäre Heimschaffung, im Todesfall oder für Anwaltshonorare in einem unerwarteten Rechtsstreit sehr hoch sind, empfiehlt das EDA nachdrücklich den Abschluss einer Reiseversicherung. Hilfe im Ausland

Bei dringenden konsularischen Fragen sowie bei Notfällen wie verlorenen/gestohlenen Reiseausweisen, Krankheit oder Unfall im Ausland wenden Sie sich bitte an die Helpline EDA

Helpline EDA

Konsularische Fragen
Tel. +41 800 24-7-365
365 Tage im Jahr – rund um die Uhr

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