Für die Verlängerung des Flaggenscheins ist der Nachweis zu erbringen, dass sich die Jacht in gutem Zustand befindet und gemäss den geltenden Richtlinien ausgerüstet ist.
Eine Verlängerung kann für ein, zwei oder maximal drei Jahre beantragt werden (Gebühr: 150 CHF pro Jahr gemäss Artikel 8a der Verordnung über die Seeschifffahrtsgebühren). Die Gebühr wird per Rechnung bezahlt.
Die Gültigkeit eines Flaggenscheines darf nicht unterbrochen werden, solange das Schiff im Schweizerischen Jachtregister eingetragen ist. Mit einem abgelaufenen Flaggenschein ist der Eigner nicht mehr ermächtigt, seine Jacht unter Schweizer Flagge zu führen. Die erwähnten Unterlagen müssen vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises Online beim SSA eingereicht werden.
Falls die Gültigkeit eines Flaggenscheins nicht verlängert werden soll, muss – gemäss Art. 13 Abs. 1 der Jachtenverordnung – der Flaggenschein an das SSA retourniert und die Löschung der Jacht im Schweizerischen Jachtregister beantragt werden.
Für die Verlängerung werden Sie automatisch 3 Monate vor Ablauf des Flaggenscheins / der Flaggenbestätigung per Mail kontaktiert.
Wenn Sie die Verlängerung früher beantragen möchten, nehmen sie bitte Kontakt mit dem Seeschifffahrtsamt auf.