Verlängern von Flaggenbestätigungen für Klein- und Küstenboote

Ein weisses Segelboot liegt in einer Marina vor Anker.
Verlängern von Flaggenbestätigungen für Klein- und Küstenboote. © Ahunt

Für die Erneuerung der Gültigkeit ist ein Nachweis über den Sicherheitszustand des Bootes zu erbringen. Dieser besteht für Boote, die nach den Vorschriften des Binnenschifffahrtsgesetzes in einem Register in der Schweiz eingetragen sind und durch  Vorlegen des kantonalen Schiffsausweises.

Für Boote mit dauerndem Standort im Ausland ist ein neues Sicherheitszeugnis einzureichen. Dieses soll von einer Werft, einem Schiffsbauingenieur oder einer Hafenbehörde ausgestellt sein und bestätigen, dass das Boot in seinem gegenwärtigen Zustand mindestens die im betreffenden Land bestehenden Vorschriften für die Küstenfahrt erfüllt.

Die Verlängerung kann für höchstens 3 Jahre ab Ablaufdatum beantragt werden. Die Gebühr beträgt 100 CHF pro Jahr, zuzüglich Portospesen. Das SSA muss informiert werden für wie lange eine Verlängerung gewünscht wird und gegebenenfalls, welche für die Flaggenbestätigung relevanten Änderungen (z.B. neuer Motor etc.) am Schiff vorgenommen wurden.

Die Gültigkeit einer Flaggenbestätigung darf nicht unterbrochen werden. Die erwähnten Unterlagen müssen vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises Online beim SSA eingereicht werden.

Falls die Gültigkeit einer Flaggenbestätigung nicht verlängert werden soll,  muss die Flaggenbestätigung – gemäss Art. 13 Abs. 1 der Jachtenverordnung – an das SSA retourniert  und dessen Annullierung beantragt werden.