Die Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen gemäss Art. 13 Abs. 1 der Jachtenverordnung die Streichung der Flaggenbestätigung und schicken diesen dem SSA zurück.
Für die Löschung kann direkt das PDF Dokument heruntergeladen werden, das mit der Flaggenbestätigung an folgende Adresse zurückgeschickt wird.
Schweizerisches Seeschifffahrtsamt (SSA)
Elisabethenstrasse 33
Postfach
CH-4010 Basel