Löschung eines Klein- und Küstenboots

Ein kleines Segelschiff liegt an der Küste vor Anker.
Streichung der Flaggenbestätigung für Klein- und Küstenboote. © Pixabay

Die Eigentümerinnen und Eigentümer beantragen gemäss Art. 13 Abs. 1 der Jachtenverordnung die Streichung der Flaggenbestätigung und schicken diesen dem SSA zurück.

Für die Löschung kann direkt das PDF Dokument heruntergeladen werden, das mit der Flaggenbestätigung an folgende Adresse zurückgeschickt wird. 

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt (SSA)
Elisabethenstrasse 33
Postfach
CH-4010 Basel