Mission der Schweiz bei den mit Nuklearfragen betrauten Internationalen Organisationen

Botschafter Benno Laggner, Ständiger Vertreter bei der IAEA und CTBTO, und IAEA Generaldirektor Rafael Grossi geben sich die Hand.
Botschafter Benno Laggner, Ständiger Vertreter bei der IAEA und CTBTO, (links) mit IAEA Generaldirektor Rafael Grossi im IAEA Hauptquartier in Wien. © Andrew Piatt / IAEA

Die Verbreitung von Atomwaffen verhindern, die nukleare Sicherheit und Sicherung stärken, die friedliche Nutzung nuklearer Technologie fördern und Nonproliferation generell stärken. Die Schweiz setzt sich, vertreten durch die Mission in Wien, aktiv innerhalb der dafür zuständigen internationalen Organisationen und Gremien für die Erreichung dieser Ziele ein. Das indem sie diese Organisationen und Gremien stützt, in ihnen mitarbeitet und gleichzeitig Schweizer Interessen und Positionen einbringt.

Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA)

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Die Mission der Schweiz setzt sich bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (International Atomic Energy Agency, IAEA) für eine weltweite Stärkung der nuklearen Sicherheit und Sicherung, der Nonproliferation sowie für die friedliche Nutzung nuklearer Technologie für nachhaltige Entwicklung ein. Die Schweiz ist Gründungsmitglied der IAEA. Sie gehört zu den zwanzig grössten Beitragszahlern des regulären Budgets und zum separaten Fonds für technische Zusammenarbeit und bringt sich aktiv in die Entscheidungsfindung ein.

Die Mission der Schweiz wirkt aktiv in den Leitungsorganen der IAEA mit, so etwa der Generalkonferenz, die sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten zusammensetzt und jedes Jahr Mitte September zusammentritt. Im Gouverneursrat wechselt sich die Schweiz mit anderen Ländern der Westeuropäischen Gruppe nach einem vorgegebenen Rhythmus bei der Mitgliedschaft ab. Von 2020 bis 2023 ist die Schweiz durch den Ständigen Vertreter der Schweiz bei der IAEA, Botschafter Benno Laggner, im Gouverneursrat vertreten.

Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

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Die Schweiz hat den Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT) 1999 ratifiziert und betrachtet ihn als unerlässliches Element einer Welt ohne Atomwaffen. Die für die Umsetzung des Vertrags zuständige internationale Organisation (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty Organization, CTBTO) arbeitet bis zum Inkrafttreten des CTBT, das von der Ratifikation aller dafür unerlässlichen Staaten abhängt, auf provisorischer Basis als sogenannte Vorbereitende Kommission.

Die Mission der Schweiz beteiligt sich aktiv an den Arbeiten der Vorbereitenden Kommission und ihrer Arbeitsgruppen. Die Schweiz gehört zu den zwanzig grössten Beitragszahlern des regulären Budgets der Vorbereitenden Kommission und ist mit einer seismischen Messstation in der Region Davos am Internationalen Überwachungssystem des CTBT beteiligt.

Gruppe der Nuklearlieferländer (NSG)

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Neben der Arbeit im Rahmen der IAEA und der CTBTO ist die Mission der Schweiz auch aktiv im Rahmen der Gruppe der Nuklearlieferländer (Nuclear Suppliers Group, NSG), die das Ziel verfolgt, die Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern. Das erfolgt durch die nationale Umsetzung von vereinbarten Richtlinien für Exporte sowie die Festlegung von Listen von kontrollierten Nukleargütern und von im Nuklearbereich einsetzbaren Dual-Use Gütern (zivil und militärisch verwendbare Güter). Angesichts der bedeutenden Exporte von Dual-Use Gütern ist die aktive Teilnahme an der NSG für die Schweiz auch wichtig für die Vertretung aussenwirtschaftlicher Interessen. In den Jahren 1993‒1994 und 2017‒2018 übte die Schweiz den Vorsitz der NSG aus. Das Zangger-Komitee (Zangger Committee) wurde bereits vor der NSG geschaffen, um ein einheitliches Verständnis der Interpretation der im Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) erwähnten Kontrollbestimmungen für Nuklearexporte zu erzielen.

Vereinbarung von Wassenaar

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Die Vereinbarung von Wassenaar (Wassenaar Arrangement) ist ein Exportkontrollregime für konventionelle Rüstungsgüter sowie zivil und militärisch verwendbare Güter und Technologien im konventionellen Bereich, dessen Sekretariat sich in Wien befindet. Die Mission der Schweiz fungiert als lokaler Point of Contact.

Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCoC)

© HCoC

Die Mission in Wien vertritt die Schweiz auch im Haager Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (Hague Code of Conduct, HCoC). In dessen Rahmen haben sich die Zeichnerstaaten des Kodex auf vertrauensbildende Massnahmen im Bereich ballistischer Trägerraketen geeinigt, die als Trägersysteme für Massenvernichtungswaffen eingesetzt werden können. Angesichts der fortschreitenden Weiterentwicklung ballistischer Raketen und der Verwandtschaft dieser Programme mit ziviler Raketentechnologie kommt dem HCoC aus Sicht der Schweiz eine wichtige Rolle als multilaterales Transparenzregime zu. Seit Juni 2020 hat die Schweiz für ein Jahr den Vorsitz des HCoC inne.