Der Bund regelt die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz

Medienmitteilung, 23.06.2022

Um das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft umzusetzen, schlägt der Bundesrat eine Ergänzungssteuer vor. Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent gehen an Kantone und Gemeinden.

Die Ergänzungssteuer ist beschränkt auf grosse Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten. Als Bundessteuer erzielt sie die nötige internationale Akzeptanz. Die Umsetzung durch die Kantone trägt dem Steuerföderalismus Rechnung.

Der Bund erhält 25 Prozent der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer. Diese zusätzlichen Mittel werden zweckgebunden dazu verwendet, die Mehrausgaben im nationalen Finanzausgleich (NFA) zu decken und die Attraktivität des Standortes Schweiz zu fördern. Das Projekt ist damit für den Bund haushaltsneutral.

Die Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen. Die von der Mindeststeuer effektiv betroffenen Kantone erhalten damit die Mittel, um ihre Standortattraktivität zu sichern. Über den Verwendungszweck können sie autonom entscheiden, allerdings sind die Gemeinden angemessen zu berücksichtigen.

Enger Zeitrahmen

Angesichts des zeitlichen Drucks hat der Bundesrat ein Vorgehen in Etappen beschlossen. Mit einer neuen Verfassungsnorm wird der Bund ermächtigt, das OECD/G20-Projekt umzusetzen. In einem zweiten Schritt regelt der Bundesrat die Mindestbesteuerung mittels einer vorübergehenden Verordnung. Danach wird ein Bundesgesetz die Verordnung ablösen.


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