Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur EUROSUR-Verordnung

Medienmitteilung, 06.12.2013

Bern - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Übernahme der EU-Verordnung für ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) eröffnet. Die Verordnung regelt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutz-Agentur FRONTEX und koordiniert die operative Aussengrenzüberwachung der Schengen-Staaten. Die Vernehmlassung endet am 21. März 2014.

Die EUROSUR-Verordnung regelt die Errichtung eines europäischen Grenzkontrollsystems für die Überwachung der Schengener Aussengrenzen. Ziel der EUROSUR-Verordnung ist es, die Reaktionsfähigkeit der Grenzüberwachungsbehörden zu verbessern. EUROSUR unterstützt Schengen-Staaten dabei,  sich ein umfassendes Bild über die Lage an den Aussengrenzen zu verschaffen. Die Aufdeckung, Bekämpfung und Prävention von illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität wie Menschenhandel und Drogenschmuggel stehen dabei im Vordergrund. EUROSUR leistet zudem einen Beitrag zum Schutz und zur Rettung von migrationswilligen Personen in Not.

Da die Schweiz keine Aussengrenze im Sinne der EUROSUR-Verordnung hat, wird sie lediglich Informationen in Form von Lagebildern zur Aussengrenzüberwachung erhalten. Die Schweiz selber wird keine Lagebilder liefern. Die Lagebilder dienen dem Austausch von Informationen über Vorfälle und erleichtern namentlich die Lokalisierung von Schiffen. Der Austausch von personenbezogenen Daten bleibt eine Ausnahme und muss den europäischen und nationalen Datenschutzvorschriften genügen.

Für die Umsetzung der EUROSUR-Verordnung in der Schweiz ist das Grenzwachtkorps (GWK) zuständig, das bereits die nationale Kontaktstelle für FRONTEX unterhält.

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Rebekka Strässle, Grenzwachtkorps GWK
Tel. +41 31 325 61 07, rebekka.straessle@ezv.admin.ch

Patrice O‘Brien, Grenzwachtkorps GWK
Tel. +41 31 325 61 23, patrice.obrien@ezv.admin.ch

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