Institutionelles Abkommen (bis 2021)

Die Flaggen der Schweiz und der Europäischen Union.
Aus Sicht des Bundesrates liegt es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, trotz des Nichtzustandekommens des InstA die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen. © EDA

An seiner Sitzung vom 26. Mai 2021 unterzog der Bundesrat das Resultat der Verhandlungen über das Institutionelle Abkommen einer Gesamtevaluation. Dabei kam er zum Schluss, dass zwischen der Schweiz und der EU in zentralen Bereichen dieses Abkommens weiterhin substantielle Differenzen bestanden.

Für den Bundesrat waren die Bedingungen für einen Abschluss nicht gegeben; er entschied, das Institutionelle Abkommen (InstA) nicht zu unterzeichnen. Die Verhandlungen über den Entwurf des InstA waren damit beendet. Der Entscheid wurde der EU nach der Bundesratssitzung vom 26. Mai 2021 mitgeteilt.

Der Bundesrat sah es aber weiterhin im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit zu sichern und die bestehenden Abkommen konsequent weiterzuführen. Deshalb beschloss er, mit der EU einen politischen Dialog über die weitere Zusammenarbeit aufzunehmen. Im Februar 2022 verabschiedete er die Stossrichtung für ein Verhandlungspaket mit der EU.

Der Gesprächsfaden konnte wiederaufgenommen werden, und die Schweiz führte mit der Europäischen Kommission bis Ende Oktober 2023 Sondierungsgespräche zum Paketansatz. Dieser erlaubt es, den bewährten bilateralen Weg fortzusetzen, ermöglicht neue, zusätzliche Abkommen und vergrössert den Spielraum für Lösungen.

Medienmitteilung: Das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU wird nicht abgeschlossen, 26.05.2021

Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs

Der Paketansatz des Bundesrats