Die Gemischten Ausschüsse verwalten die Umsetzung der bilateralen Abkommen. Sie setzten sich aus Vertretern der Schweiz und der Europäischen Union (EU) zusammen, welche in gegenseitigem Einvernehmen in den betreffenden Abkommen Entscheidungen treffen. Für jedes bilaterale Abkommen gibt es Gemischte Ausschüsse, mit Ausnahme der Abkommen, die Amtshilfe regeln, wie der automatische Informationsaustausch (AIA) und das Abkommen zu den Ruhegehältern.
Die Gemischten Ausschüsse überwachen die ordnungsgemässe Durchführung der bilateralen Abkommen. Sie haben insbesondere die Aufgabe, im Rahmen ihrer Kompetenzen Anpassungen vorzunehmen. Sie sichern ebenfalls den Informationsaustausch zwischen der Schweiz und der EU und regeln eventuelle Differenzen. Normalerweise treffen sie sich ein Mal pro Jahr.