Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse
Die Gemischten Ausschüsse verwalten die Umsetzung der bilateralen Abkommen. Sie setzten sich aus Vertretern der Schweiz und der EU zusammen, welche in gegenseitigem Einvernehmen in den betreffenden Abkommen Entscheidungen treffen. Für jedes bilaterale Abkommen gibt es Gemischte Ausschüsse, mit Ausnahme der Abkommen, die Amtshilfe regeln, wie der automatische Informationsaustausch (AIA) und das Abkommen zu den Ruhegehältern.
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Abteilung Europa
Bundeshaus Ost
3003 Bern
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