Schengen/Dublin

Schweizer Grenzbeamte am Flughafen.
Das Schengen-Assoziierungsabkommen erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und der EU. © BAZG

Die Schengen/Dublin-Zusammenarbeit fördert die enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Visa und Asyl. Mit der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten Personenkontrollen an den Binnengrenzen grundsätzlich aufgehoben und Ausgleichsmassnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit beschlossen. Die Dubliner Zusammenarbeit stellt sicher, dass jedes Asylgesuch nur noch von einem Staat geprüft wird. 

Die unter dem Titel Schengen bekannte Zusammenarbeit europäischer Staaten in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei und Visa wurde 1985 von fünf Mitgliedstaaten der damaligen Europäischen Gemeinschaft lanciert. Sie umfasst heute fast alle EU-Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und, seit dem 12. Dezember 2008, die Schweiz.

Europakarten zum Schengen und Dublin Abkommen

Das Schengen-Assoziierungsabkommen (SAA) erleichtert den Reiseverkehr zwischen der Schweiz und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durch die grundsätzliche Aufhebung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen. Zudem verbessert es die internationale Justiz- und Polizeizusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität.

Mit dem SAA rechtlich verbunden ist das Dubliner Assoziierungsabkommen. Es stellt sicher, dass ein Asylgesuch nur von einem Staat im Dublin-Raum geprüft wird. Die Dublin-Kriterien legen die nationale Zuständigkeit fest und verhindern so, dass Asylsuchende in mehr als einem Staat ein Gesuch stellen können.

Chronologie

  • 12.12.2008: Operationelles Inkrafttreten Schengen (an den Flughäfen am 29.03.2009)
  • 01.03.2008: Formelles Inkrafttreten Schengen und Dublin
  • 05.06.2005: Genehmigung durch das Volk (mit 54,6% Ja-Stimmen)
  • 26.10.2004: Unterzeichnung der Abkommen (im Rahmen der Bilateralen II)

Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes: Die Schweiz redet mit

Die Schweiz kann bei der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands mitwirken und ihre Interessen direkt in den Expertendiskussionen oder im Rahmen von Treffen auf Botschafter- und Ministerstufe einfliessen lassen. Sie hat ein gestaltendes Mitspracherecht. Das ist bedeutend, da die Beschlussfassung meistens ohne Abstimmung erfolgt.

Sind neue Schengen/Dublin-relevante Rechtsakte von der EU beschlossen worden, entscheidet die Schweiz im Einklang mit ihren parlamentarischen und direktdemokratischen Prozessen, ob sie diese übernehmen will. Seit der Unterzeichnung der Abkommen 2004 hat die EU der Schweiz mehr als 380 Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands notifiziert. Ein grosser Teil der Weiterentwicklungen ist technischer Natur oder von beschränkter Tragweite und kann direkt vom Bundesrat genehmigt bzw. zur Kenntnis genommen werden. Nur die Übernahme von rund 12% der Rechtsentwicklungen hatte das Parlament zu genehmigen. Diese Rechtsentwicklungen unterstehen zusätzlich dem fakultativen Referendum (nach Art.141 der Bundesverfassung). Folgende Weiterentwicklungen unterstehen derzeit dem parlamentarischen Genehmigungsverfahren.