Die Delegationen diskutierten diverse Herausforderungen im Zusammenhang mit dem gegenseitigen Marktzugang. Die Schweiz wies erneut auf die negativen Auswirkungen hin, die von den EU-Schutzmassnahmen im Stahlbereich auf den freien Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU ausgehen. Sie rief die EU dazu auf, diese Massnahmen aufzuheben oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie den bilateralen Handel nicht behindern.
Weiter tauschten sich beide Seiten über aktuelle Entwicklungen in ihrer jeweiligen Handelspolitik aus. Sie stellten fest, dass die Thematik der resilienten Lieferketten in der Handelspolitik angesichts der Pandemie und des Kriegs in der Ukraine zunehmend an Bedeutung gewinnt. Des Weiteren sprachen die beiden Parteien über das Thema Nachhaltigkeit in den Handelsbeziehungen. Die EU hat im Rahmen des Europäischen Grünen Deals eine Reihe von Initiativen lanciert, die Folgen für die Schweizer Wirtschaftsakteure haben werden (wie etwa das CO2-Grenzausgleichssystem). Angesichts der starken Integration der Produktionsketten zwischen der Schweiz und der EU betonte die Schweiz, wie wichtig offene Märkte und die Vermeidung neuer Handelshemmnisse sind.
Die beiden Parteien tauschten sich über das allgemeine Funktionieren des Abkommens sowie eine allfällige künftige Modernisierung aus. Thematisiert wurden auch die Arbeiten der Schweiz und der EU im Bereich der Nutzung von Freihandelsabkommen sowie ihre enge Zusammenarbeit im Zollwesen.
Das Treffen des Gemischten Ausschusses fand unter dem Vorsitz der Schweiz statt. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrates für Handelsverträge im SECO. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen ist für den Herbst 2023 turnusgemäss unter dem Vorsitz der EU geplant.
Ein Abkommen von grosser Bedeutung
Die beiden Delegationen betonten, wie wichtig dieses vor 50 Jahren unterzeichnete Freihandelsabkommen ist. Das Handelsvolumen zwischen der Schweiz und der EU betrug 2021 rund 266 Milliarden Schweizerfranken, was ein Plus von 7 Prozent gegenüber 2019 und von 16 Prozent gegenüber 2020 bedeutet. Das Freihandelsabkommen wurde 1972 abgeschlossen und seither durch eine Reihe bilateraler Abkommen ergänzt, die den Marktzugang regeln. Es bildet die Grundlage für die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. So garantiert es etwa einen zollfreien Handel mit Industrieerzeugnissen und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.
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