Abkommen mit dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen

Medienmitteilung, 17.11.2022

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 17. November ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen unterzeichnet. Damit entfällt in den ausgewählten Sektoren die Produkteprüfung durch eine britische Konformitätsbewertungsstelle beim Export aus der Schweiz ins Vereinigte Königreich. Das Abkommen wird ab dem 1. Januar 2023 vorläufig angewendet und tritt spätestens am 28. Februar 2023 in Kraft. Das Abkommen war am 16. November vom Bundesrat genehmigt worden.

Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der EU gilt das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement – MRA) zwischen der Schweiz und der EU im Vereinigten Königreich nicht mehr. Dieses Abkommen umfasst 20 Produktebereiche.

Für drei dieser 20 Sektoren konnte bereits unter dem Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem VK vom Februar 2019 ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen vereinbart werden.

Das vorliegende zusätzliche MRA soll fünf weitere Sektoren abdecken. Das betrifft die Sektoren ortsbewegliche Druckgeräte, Telekommunikationsgeräte, elektromagnetische Verträglichkeit (EMC), Lärmemissionen von im Freien genutzten Geräten und Messinstrumente. Zu diesem Zweck legt das Abkommen fest, dass die Vertragsparteien gegenseitig die Konformitätsbewertungen von solchen Erzeugnissen anerkennen.

Mit dem vorliegenden MRA werden die Produkte für die Schweiz nach schweizerischen Vorschriften und für das VK nach britischen Vorschriften geprüft. Sie brauchen aber dank diesem MRA nur von einer Konformitätsbewertungsstelle, entweder in der Schweiz oder im VK, geprüft zu werden. Die Hersteller können dadurch Kosten und zeitliche Verzögerungen beim Export ins Vereinigte Königreich reduzieren. Die Produkte müssen das Konformitätskennzeichen des Landes tragen, in dem sie auf den Markt gebracht werden.  

Mit den drei unter dem MRA CH-VK im Handelsabkommen erfassten Sektoren und den fünf Sektoren, die vom vorliegendem MRA erfasst werden, werden (gemäss Handelszahlen 2021) mehr als drei Viertel des Handelsvolumens Schweiz-VK in jenen 20 Sektoren abgedeckt, die vom MRA Schweiz-EU erfasst werden.

Das vorliegende MRA ist am 16. November 2022 vom Bundesrat genehmigt und am 17. November von Botschafter Markus Leitner und Amanda Brooks, Director General for Trade Negotiations in London unterzeichnet worden.


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