Marktzugang in den Nachbarländern: keine systematischen Diskriminierungen der Schweiz

Medienmitteilung, 23.06.2021

Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 den Bericht «Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass Schweizer Erbringer kurzfristiger Dienstleistungen und Schweizer Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich keinen systematischen Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Wegen der schwachen Beteiligung der Unternehmen an der Umfrage und aus methodologischen Gründen konzentriert sich der Bericht vor allem auf die Marktzutrittsbedingungen zwischen der Schweiz und Italien, denn Herausforderungen in punkto Marktzugang für Schweizer Dienstleistungserbringer in Italien werden vermehrt vorgebracht – so auch in der Begründung zum Postulat Chiesa (17.3137). Der Bericht zeigt im Weiteren auf, dass es zurzeit keine schwerwiegenden Probleme mit Deutschland, Frankreich und Österreich gibt.

Bei Italien kommt der Bericht zum Schluss, dass keine systematischen Diskriminierungen bei der kurzfristigen Dienstleistungserbringung durch Schweizer Anbieter und der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich vorliegen. Angesichts der in Italien im Vergleich zu den anderen Nachbarländern und der Schweiz komplexeren Rechtsvorschriften sind die Schweizer Marktakteure dort aber mit grösseren bürokratischen Hindernissen und mehr Schwierigkeiten konfrontiert. Durch diverse Interventionen in den letzten Jahren konnte ein Teil der Probleme erfolgreich gelöst werden.

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 betont, dass es im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU liegt, die bewährte bilaterale Zusammenarbeit weiterzuführen. Der Bundesrat wird daher bestrebt bleiben, die Partnerschaft mit der EU auf Basis des bilateralen Vertragswerks weiter zu pflegen, dieses wo möglich und im gegenseitigen Interesse auszubauen und damit gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsakteure zu ermöglichen.


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