Das EES dient der elektronischen Erfassung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen. Zudem werden Einreiseverweigerungen an der Schengen-Aussengrenze erfasst. Die meisten Bestimmungen zum EES sind direkt anwendbar und setzen keine Umsetzung ins schweizerische Recht voraus. Gewisse Bestimmungen mussten dennoch konkretisiert werden und bedingten Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz. Das Parlament hat die Änderungen auf Gesetzstufe bereits im Juni 2019 verabschiedet, die anschliessende Referendumsfrist ist unbenutzt verstrichen.
Für die Umsetzung der EU-Rechtsgrundlagen zum EES sind auch auf Verordnungsebene Anpassungen erforderlich. So wird eine neue Verordnung über das Ein- und Ausreisesystem (EESV) geschaffen. Diese regelt hauptsächlich die Eingabe-, Bearbeitungs- und Abfragerechte der schweizerischen Behörden sowie das Verfahren für die Abfrage und Zugang zu den Daten des EES.
In seiner Sitzung vom 17. Februar 2021 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu diesen Ausführungsbestimmungen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. Mai 2021. Die Gesetzes- und Verordnungsänderungen sollen mit der Inbetriebnahme des EES in Kraft treten, das ist zurzeit für Mai 2022 vorgesehen.
Erläuternder Bericht(pdf, 694kb)
Vorentwurf EESV(pdf, 396kb)
Vorentwurf VEV(pdf, 316kb)
Vorentwurf VISV(pdf, 303kb)
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