Das 1972 abgeschlossene Freihandelsabkommen ist die Grundlage für die intensiven Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es garantiert einen zollfreien Handel mit Industrieerzeugnissen und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.
Wie schon im Vorjahr waren die von der EU im Februar 2019 eingeführten und im Sommer 2021 bis zum 30. Juni 2024 verlängerten Schutzmassnahmen auf Stahlprodukte Gesprächsthema. Diese Schutzmassnahmen wurden als Reaktion auf die US-Einfuhrzölle auf Stahl und Aluminium eingeführt und haben negative Auswirkungen auf den freien Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EU. Die Schweiz forderte die EU erneut auf, diese Schutzmassnahmen einzustellen bzw. sicherzustellen, dass sie den bilateralen Handel Schweiz–EU nicht behindern. Die Schweizer Delegation bedauerte zudem, dass die EU ihren Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen sowie dessen Anwendung auf Impfstoffexporte in die Schweiz bis Ende 2021 verlängert hat. Die EU hat bestätigt, dass die Bewilligungspflicht nicht über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert wird.
Weiter tauschten sich beide Seiten über aktuelle Entwicklungen in ihrer jeweiligen Handelspolitik aus. Die Schweiz stellte in diesem Zusammenhang die vom Bundesrat am 24. November 2021 verabschiedete neue Aussenwirtschaftsstrategie vor. Die Schweiz und die EU betonten ihr Engagement und ihr gemeinsames Interesse an offenen Märkten und einem auf Regeln basierenden internationalen Handelssystem. Im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) unterstützen die Parteien die Arbeit im Bereich Handel und Gesundheit, um Störungen des Handels zu verhindern und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Krisenzeiten zu verbessern.
Ferner sprachen die Parteien über den geplanten CO2-Grenzausgleichsmechanismus, den die EU ab 2023 in Verbindung mit ihren Klimazielen einführen möchte. Die EU plant, für bestimmte Waren, die aus Drittländern in den Binnenmarkt gelangen, einen Preisausgleich an der Grenze einzuführen, um so die bei der Warenherstellung entstandenen Emissionen zu berücksichtigen. Die Schweiz begrüsste, dass vorgesehen ist, dass die Schweiz aufgrund ihres Abkommens mit der EU über die Verknüpfung der Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen von diesem Mechanismus ausgenommen ist. Ausserdem rief sie die EU dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssytems, dessen genaue Modalitäten noch nicht festgelegt sind, keine neuen Handelshemmnisse zwischen den beiden Parteien erzeugt.
Weitere diskutierte Themen betrafen die Arbeiten der Schweiz und der EU im Bereich der Nutzung von Freihandelsabkommen sowie ihre enge Zusammenarbeit im Zollbereich.
Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge im SECO. Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz–EU ist für den Herbst 2022 turnusgemäss unter dem Vorsitz der Schweiz geplant.
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