Das EFD aktiviert Schutzmassnahme zum Schutz der Börseninfrastruktur

Medienmitteilung, 27.06.2019

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat heute Donnerstag, 27. Juni 2019 – wie am vergangenen Montag, 24. Juni 2019 angekündigt – die Liste der Jurisdiktionen, die ihre Marktteilnehmer beim Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz an Schweizer Handelsplätzen einschränken, aktualisiert. Die neue Liste gilt ab Montag 1. Juli 2019. Damit aktiviert das EFD die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur.