Die Schweiz und das Vereinigte Königreich unterzeichnen ein Handelsabkommen

Medienmitteilung, 11.02.2019

Die Schweiz und das Vereinigte Königreich stellen die Beibehaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union («Brexit») sicher. Bundesrat Guy Parmelin und der britische Minister für internationalen Handel Liam Fox haben am 11. Februar 2019 in Bern ein bilaterales Handelsabkommen unterzeichnet.

Der britische Minister für internationalen Handel Liam Fox und Bundesrat Guy Parmelin
Der britische Minister für internationalen Handel Liam Fox und Bundesrat Guy Parmelin ©WBF

Das heute von der Schweiz mit dem Vereinigten Königreich unterzeichnete Handelsabkommen gewährleistet die Beibehaltung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäss den zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) bestehenden Abkommen. Das neue Abkommen soll die Basis für die Fortführung der guten Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen den zwei Partnern nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU schaffen.

Dieses neue Abkommen wurde im Rahmen der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates abgeschlossen und stellt eine Replikation eines Grossteils der Handelsabkommen mit der EU dar, die die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aktuell regeln. Es umfasst das Freihandelsabkommen von 1972, das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, das Betrugsbekämpfungsabkommen, einen Teil des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) sowie des Agrarabkommens von 1999. Diese verschiedenen Abkommen verringern oder beseitigen Handelshemmnisse und Diskriminierungen im gegenseitigen Wirtschaftsverkehr.

Einige Abkommen zwischen der Schweiz und der EU beruhen auf der Harmonisierung oder der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Vorschriften zwischen der Schweiz und der EU (Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit von 2009, gewisse Sektoren des Agrarabkommens, darunter der Anhang «Veterinärabkommen», und gewisse Sektoren des MRA) und können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht in ihrer Gesamtheit übernommen werden.

Ebenfalls unterzeichnet wurde heute ein Zusatzabkommen zwischen der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und dem Fürstentum Liechtenstein, um die einschlägigen Bestimmungen des Handelsabkommens unter der Zollunion Schweiz−Liechtenstein auf das Gebiet des Fürstentums auszuweiten.

Die unterzeichneten Abkommen treten in Kraft, sobald für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich die Abkommen Schweiz−EU nicht mehr anwendbar sind. Kommt die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 30. März 2019 geplante Übergangsphase zustande, gelten die bilateralen Abkommen Schweiz−EU auch weiterhin zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. In diesem Fall dienen die Abkommen als Grundlage für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach Ablauf der Übergangsphase. Falls das Vereinigte Königreich hingegen am 29. März 2019 «ungeordnet» aus der EU austritt («No-Deal»-Szenario), wird das Abkommen ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet.

Im Zusammenhang mit der «Mind the Gap»-Strategie möchte der Bundesrat die möglichst vollständige Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten, die zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gelten, nach dem Brexit gewährleisten oder diese in gewissen Bereichen sogar ausbauen. In diesem Sinne haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich bereits Abkommen zum Strassentransport, zum Luftverkehr und zu den Versicherungen unterzeichnet. Im Dezember 2018 hat der Bundesrat mit dem Vereinigten Königreich zudem ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger verabschiedet.

Das Vereinigte Königreich ist wirtschaftlich ein wichtiger Partner der Schweiz. Es war 2017 der sechstwichtigste Absatzmarkt für Schweizer Warenexporte (11,4 Mrd. Franken) und der achtgrösste Herkunftsmarkt für Warenimporte (6 Mrd. Franken). Die Schweiz ist für das Vereinigte Königreich die fünftwichtigste Exportpartnerin ausserhalb der EU (nach den USA, China, Hongkong und den VAE). Die Schweizer Direktinvestitionen im Vereinigten Königreich betrugen 2017 54 Mrd. Franken. Damit war das Vereinigte Königreich das fünftwichtigste Zielland für Schweizer Investitionen. Umgekehrt betrugen die britischen Direktinvestitionen in der Schweiz 60 Mrd. Franken. Damit stellte die Schweiz die neuntwichtigste Destination der britischen Direktinvestitionen dar.

 


Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zu den Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nach dem «Brexit» («Deal»-Szenario und «No-Deal»-Szenario):
Informationen zu den anderen Bereichen, in denen die Schweiz und das Vereinigte Königreich Beziehungen pflegen, vor dem Hintergrund des Brexit:


Adresse für Rückfragen:

Urs Wiedmer, Informationschef,
Eidgenössisches Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF
Tel.: +41 58 464 50 82


Herausgeber:

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung