Anpassung des bilateralen Statistikabkommens mit der Europäischen Union

Medienmitteilung, 02.12.2019

Der Gemischte Statistikausschuss Schweiz–EU hat an seiner fünften Sitzung, die am 2. Dezember 2019 in Luxemburg stattgefunden hat, die Revision von Anhang A des bilateralen Statistikabkommens verabschiedet. Mit dieser Revision, die am 22. Mai 2019 vom Bundesrat verabschiedet wurde, kann die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Statistik weitergeführt werden. Der neue Anhang A tritt umgehend in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Sozialschutzstatistiken, die Volks- und Wohnungszählungen, die Bevölkerungsstatistiken, die umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene 2010 (ESVG 2010). Mit der Revision von Anhang A wird gewährleistet, dass die Kohärenz und die Vergleichbarkeit der Statistiken zwischen der Schweiz und der EU infolge der Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung erhalten bleiben.

Das bilaterale Statistikabkommen von 2004 trat 2007 in Kraft. Es definiert Regeln, mit denen die Entwicklung, Produktion und Diffusion von harmonisierten statistischen Daten in der Schweiz und der EU gewährleistet werden. Dank dem bilateralen Statistikabkommen ist es möglich, in den Zusammenarbeitsbereichen, die Gegenstand der verschiedenen bilateralen Abkommen sind, Vergleiche zu ziehen. Eurostat, das statistische Amt der EU, veröffentlicht «eurokompatible» Schweizer Daten und erhöht damit die internationale Sichtbarkeit der Schweiz, beispielsweise als Wirtschaftsstandort. Die Schweiz kann sich bei internationalen Verhandlungen auf Statistiken stützen, die den europäischen Standards entsprechen, und damit ihre Position stärken.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Mai 2019 die Revision von Anhang A des bilateralen Statistikabkommens mit der EU gutgeheissen.

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