Bundesrat schafft Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich

Medienmitteilung, 14.12.2018

An seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat den Text eines Handelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich verabschiedet, mit dem die bestehenden Wirtschafts- und Handelsbeziehungen auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union fortgesetzt werden sollen. Der Abschluss dieses Abkommens ist Teil der «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates.

Das Vereinigte Königreich tritt am 29. März 2019 aus der Europäischen Union (EU) aus. Heute stützen sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, insbesondere die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen, in erster Linie auf die bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU ab. Im Jahr 2017 stellte das Vereinigte Königreich für die Schweiz mit Ausfuhren im Wert von 11,4 Milliarden Franken den sechstgrössten Exportmarkt dar und war mit Importen in Höhe von 6,1 Milliarden Franken der achtwichtigste Lieferant.

Im Oktober 2016 verabschiedete der Bundesrat seine «Mind-the-Gap»-Strategie zur möglichst vollständigen Weiterführung der gegenseitigen Rechte und Pflichten in allen Bereichen, in denen die Schweiz und das Vereinigte Königreich Beziehungen pflegen. An seiner Sitzung vom 14. Dezember 2018 hat der Bundesrat nun den Text eines Handelsabkommens mit dem Vereinigten Königreich genehmigt, der die Basis für die zukünftigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen schaffen kann. Dieses Abkommen gewährleistet weitestmöglich die Beibehaltung der Rechte und Pflichten im Wirtschafts- und Handelsbereich gemäss den zwischen der Schweiz und der EU bereits bestehenden Abkommen. Zudem sieht es für die Zukunft exploratorische Gespräche zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen vor.

Falls die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geplante Übergangsphase am 29. März 2019 in Kraft tritt, bleiben die bilateralen Abkommen Schweiz–EU auch für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich weiterhin anwendbar. In diesem Fall wird der vom Bundesrat verabschiedete Text des Abkommens nach Ablauf der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 (oder einem späteren zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbarten Datum) als Grundlage für die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich dienen, bis die beiden Parteien neue Handelsabkommen abschliessen können.

Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 «ungeordnet» aus der EU austritt («No-Deal»-Szenario) und die Übergangsphase gar nicht zur Geltung kommt. In diesem Fall ermöglicht der vom Bundesrat genehmigte Text des Abkommens im Wesentlichen die Replikation eines Grossteils der Handelsabkommen, die die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aktuell regeln. Stimmen die zuständigen parlamentarischen Kommissionen, die Anfang 2019 konsultiert werden, dem Abkommen zu, kann es unterzeichnet werden und sollte ab dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zur Anwendung kommen.


Weiterführende Informationen

Brexit
Allgemeine Informationen zur «Mind-the-Gap»-Strategie des Bundesrates


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