Bundesrat verabschiedet das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2018

Medienmitteilung, 31.10.2018

Der Bundesrat hat am 31. Oktober 2018 ein landwirtschaftliches Verordnungspaket verabschiedet. Die Änderungen in zwölf Bundesratsverordnungen bringen unter anderem ein neues System für die Kontrolle von Landwirtschaftsbetrieben. Mit der total revidierten Pflanzengesundheitsverordnung werden verstärkte Massnahmen und neue Instrumente eingeführt, um die Verbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen zu vermeiden. Der Beitrag für die Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche ergänzt die bereits vorhandenen Ressourceneffizienzbeiträge.

Das Kontrollsystem für Landwirtschaftsbetriebe wird per 2020 erneuert. Die Grundkontrollen werden einerseits kürzer, indem auf die wichtigsten und kritischen Kontrollpunkte fokussiert wird. Andererseits wird die Grundkontrollfrequenz von 4 auf 8 Jahre gesenkt. Die risikobasierten Kontrollen bekommen im Verhältnis zu den Grundkontrollen deutlich mehr Gewicht. Die Kantone müssen Betriebe mit Mängeln im laufenden oder folgenden Jahr nochmals kontrollieren und eine minimale Zahl weiterer risikobasierter Kontrollen durchführen. Ausserdem müssen mindestens 40% der Tierwohlkontrollen unangemeldet durchgeführt werden. Mit der Totalrevision werden Forderungen des Parlaments für den Bereich Tierwohl umgesetzt.

Die Pflanzenschutzverordnung wird totalrevidiert und neu Pflanzengesundheitsverordnung genannt. Sie wird zur Erhaltung des freien Handels mit Pflanzenmaterial zwischen der Schweiz und der EU an die neue Pflanzengesundheitsverordnung der EU angepasst. Die grundlegenden Bestimmungen der geltenden Verordnung bleiben bestehen. Hingegen werden einige der bisherigen Vorschriften strenger geregelt oder auf weitere Waren ausgedehnt und die Präventionsmassnahmen gestärkt.

Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Darin zeigt er auf, wie mit geeigneten Massnahmen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie die Risiken für Mensch und Umwelt reduziert werden können. Zu den Massnahmen gehören die Ressourceneffizienzbeiträge (REB). Mit dem Verordnungspaket 2018 wird ein neuer REB für die Reduktion von Herbiziden auf offener Ackerfläche eingeführt. Zudem werden die Ressourceneffizienzbeiträge für den Einsatz von präziser Applikationstechnik und für die schonende Bodenbearbeitung bis 2021 verlängert.

Bei den Sömmerungsbeiträgen wird die bis Ende 2018 befristete Sonderregelung für kurz gealpte Milchtiere durch einen Zusatzbeitrag für Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen abgelöst.

Im Weiteren wird eine neue Düngerkategorie «mineralische Recyclingdünger» eingeführt und die Investitionshilfen für Anbindeställe an diejenigen von besonders tierfreundlichen Stallsystemen für raufutterverzehrende Tiere angeglichen. Mit Letzterem wird eine Forderung des Parlaments erfüllt.

Das Paket umfasst insgesamt zwölf Verordnungen des Bundesrats, vier Verordnungen des Departements und einen Erlass des BLW.

Adresse für Rückfragen

Jürg Jordi, Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Leiter Fachbereich Kommunikation und Sprachdienste,
Tel. 058 462 81 28 juerg.jordi@blw.admin.ch

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Der Bundesrat
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