Schweiz-EU: elfte Sitzung des Gemischten Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen

Bern, Medienmitteilung, 17.03.2015

Die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich am 17. März 2015 in Genf zur elften Sitzung des Gemischten Ausschusses des bilateralen Abkommens für das öffentliche Beschaffungswesen getroffen.

Das bilaterale Abkommen für das öffentliche Beschaffungswesen ist eines der sieben am 21. Juni 1999 zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen sektoriellen Abkommen. Es weitet den Geltungsbereich des WTO-Übereinkommens insbesondere auf die in der EU und der Schweiz durch die Gemeinden getätigten öffentlichen Beschaffungen aus. Die Delegationen hielten fest, dass das bilaterale Abkommen insgesamt gut funktioniert und eine wichtige Grundlage für den Zugang zu öffentlichen Aufträgen beider Parteien darstellt.

Ausserdem tauschten sich die Delegationen über den aktuellen Stand der Gesetzesrevisionen zu den öffentlichen Beschaffungen aus, vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung des revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, das für die meisten Mitglieder ‒ darunter die EU ‒ am 6. April 2014 in Kraft getreten ist. Die Schweizer Delegation teilte mit, dass die Schweiz eine Ratifizierung dieses Instruments bis 2017 anstrebt. Zudem informierte die Schweizer Delegation über die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative, die die Ausbildung von Lernenden als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge fordert.

Des Weiteren behandelten die Delegationen die Rolle der öffentlichen Beschaffung in den Freihandelsbeziehungen mit Drittländern.


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