Pan-Euro-Med-Ursprungsübereinkommen: Anpassung verschiedener Freihandelsabkommen

Medienmitteilung, 04.11.2015

Bern, Mit seinem heutigen Entscheid ermöglicht der Bundesrat die Anpassung verschiedener Freihandelsabkommen der Schweiz mit den Vertragsparteien des Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln. Dadurch ebnet der Bundesrat insbesondere den Weg für die Ausweitung der für die Schweizer Wirtschaft wichtigen Ursprungskumulation auf die Staaten des Westbalkans.

Die Schweiz hat am 15. Juni 2011 das Regionale Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen, SR 0.946.31) unterzeichnet. Das Übereinkommen ist für die Schweiz am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Damit die harmonisierten Ursprungsregeln des PEM-Übereinkommens und die Ursprungskumulation zwischen den Vertragsparteien vollumfänglich zur Anwendung gelangen können, müssen die betroffenen Freihandelsabkommen angepasst werden. Auf Basis des heutigen Bundesratsentscheids können diese Anpassungen durch die Gemischten Ausschüsse der Freihandelsabkommen vorgenommen werden.

Für die Schweizer Exportwirtschaft, insbesondere die Textilindustrie, ist das PEM-Übereinkommen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung, da es die Grundlage für die Ursprungskumulation auf Vorprodukte auch aus den Ländern des Westbalkans bildet. Durch die Kumulierung wird die Verwendung von Vormaterialien aus diesen Ländern ermöglicht. Somit muss bei der Ausfuhr von in der Schweiz weiterverarbeiteten Produkten in die Länder der Pan-Europa-Mittelmeerzone (u.a. EU) nicht auf die Zollbegünstigung verzichtet werden.

Adresse für Rückfragen:

Regionales Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln:

Gabriel Spaeti, Leiter Ressort Internationaler
Warenverkehr, SECO, Tel. 058 465 15 36
Ralf Aeschbacher, Zollexperte,
Sektion Freihandels- und Zollabkommen, EZV, Tel. 058 462 53 28

Freihandelsabkommen der Schweiz:

Christian Etter, Botschafter,
Leiter Leistungsbereich Aussenwirtschaftliche
Fachdienste, SECO, Tel. 058 464 08 62

Herausgeber:

Der Bundesrat
Internet: https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Internet: http://www.wbf.admin.ch