EU anerkennt Schweizer Regulierung für zentrale Gegenparteien als gleichwertig

Medienmitteilung, 16.11.2015

Die Europäische Kommission anerkennt das schweizerische Aufsichtssystem für zentrale Gegenparteien als gleichwertig mit den massgeblichen Bestimmungen in der Europäischen Union (EU). Der Äquivalenzentscheid bildet die Basis für einen grenzüberschreitenden Marktzugang schweizerischer zentraler Gegenparteien in der EU. Der Entscheid wurde am 14. November 2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hatte überprüft, ob das schweizerische Aufsichtssystem für zentrale Gegenparteien den massgeblichen Bestimmungen der EU entspricht (Europäische Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, EMIR). Gestützt auf diese Analyse hat die Europäische Kommission nun die Gleichwertigkeit der Aufsichtssysteme für den Bereich der zentralen Gegenparteien festgestellt.

Dieser Entscheid wurde am 14. November 2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt nach 20 Tagen in Kraft. Dies ermöglicht eine Zulassung schweizerischer Anbieter zum europäischen Markt über eine Bewilligung der ESMA.

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) begrüsst den Entscheid der Europäischen Kommission. Die EU beurteilt damit den aufsichtsrechtlichen Rahmen sowie die Aufsicht über zentrale Gegenparteien in der Schweiz als gleichwertig. Dies stärkt den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes und sichert den Marktzugang schweizerischer zentraler Gegenparteien zum europäischen Markt.


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