Schweiz-EU: zehnte Sitzung des Gemischten Ausschusses für das öffentliche Beschaffungswesen

Bern, Medienmitteilung, 15.04.2014

Die Delegationen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) haben sich am 15. April 2014 in Brüssel zur zehnten Sitzung des Gemischten Ausschusses des bilateralen Abkommens für das öffentliche Beschaffungswesen getroffen. Zentrale Themen waren das Inkrafttreten des revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und die entsprechende Anpassung der nationalen Gesetzgebungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens.

Die Beratungen betrafen unter anderem die von den zwei Parteien bisher unternommen Schritte zur Umsetzung des revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieses ist am 6. April 2014 in Kraft getreten und wurde von der EU bereits ratifiziert. Die Schweiz kann das Übereinkommen erst Ende 2015 ratifizieren, da zuvor die eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebungen angepasst werden müssen.

Ausserdem stellten die beiden Delegationen fest, dass das bilaterale Abkommen insgesamt gut funktioniert und als wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU dient. Im Sinne der guten Zusammenarbeit informierten sich die Delegationen ferner gegenseitig über die Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens im Rahmen ihrer jeweiligen Freihandelsbeziehungen mit Drittländern. Die Schweizer Delegation informierte zudem den Gemischten Ausschuss über die vom Bundesrat beschlossenen Schritte zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative.

Das bilaterale Abkommen für das öffentliche Beschaffungswesen ist eines der sieben am 21. Juni 1999 zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen bilateralen sektoriellen Abkommen. Es weitet den Geltungsbereich des WTO-Übereinkommens auf die in der EU und der Schweiz durch die Gemeinden getätigten öffentlichen Beschaffungen aus. Die Gemeinden sind wichtige Beschaffungsstellen (43 Prozent des öffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz). Das bilaterale Abkommen deckt auch die Betreiber von Eisenbahnanlagen sowie private Unternehmen ab, die auf der Grundlage von ausschliesslichen Rechten Aufgaben in den Sektoren Trinkwasser- und Stromversorgung, städtischer Verkehr, Flughäfen sowie Fluss- und Seeschifffahrt wahrnehmen.


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