Justiz- und Innenminister verabschieden in Luxemburg eine gemeinsame Strategie zur Bewältigung von ausserordentlichen Flüchtlingslagen in Europa

Bern, Medienmitteilung, 09.10.2014

Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat am Donnerstag in Luxemburg am gemischten Schengen-Ausschuss des Justiz- und Innenministerrats (JI-Rat) teilgenommen. Im Zentrum des Treffens standen Strategien zur besseren Bewältigung der Migrationsströme im Schengen-Raum sowie der Umgang mit Personen, die im Ausland gekämpft haben und nach Europa zurückkehren (sogenannte Foreign Fighters). Schliesslich unterzeichneten die Schweiz und Frankreich auch eine Vereinbarung zur Vereinfachung der Dublin-Zusammenarbeit.

Die starke Zunahme der Asylmigration im Schengen-Raum, insbesondere über die Mittelmeerroute aus Nordafrika, ist für ganz Europa eine grosse Herausforderung. Auf Grundlage eines Diskussionspapiers der italienischen EU-Präsidentschaft erörterten die Ministerinnen und Minister im Plenum verschiedene Massnahmen zur besseren Bewältigung der dramatischen Flüchtlingslage im Mittelmeerraum. Weiter wurde eine Stärkung der Grenzschutzagentur Frontex - angesichts der Beendung des Such- und Rettungseinsatzes "Mare Nostrum" Italiens -, sowie ein intensiverer Einbezug von Drittstaaten vor allem aus Nordafrika diskutiert. Bundesrätin Sommaruga betonte dabei, dass sich alle Dublin-Mitgliedstaaten an die gemeinsam vereinbarten Regeln halten müssen, selbst in Situationen ausserordentlicher Belastung. Sie unterstrich erneut die Forderung, sämtliche Migrantinnen und Migranten an den Aussengrenzen des Schengen-Raums lückenlos zu registrieren. Eine umfassende Registrierung sei die zentrale Voraussetzung für das Funktionieren und für die Glaubwürdigkeit des Dublin-Systems und nicht zuletzt eine Frage der inneren Sicherheit der Schengen-Staaten.

Zugleich erneuerte Bundesrätin Sommaruga die Zusicherung der Schweiz, besonders betroffene Staaten kurzfristig zu unterstützen - vorausgesetzt, die Dublin-Regeln werden eingehalten. Im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb des Schengen-Raums sei die Schweiz überdies offen für Gespräche darüber, wie diese Länder längerfristig entlastet und das Dublin-System allenfalls grundsätzlich weiterentwickelt werden könne. Am Schluss einigte sich der Rat auf eine gemeinsame Strategie zur Bewältigung von ausserordentlichen Flüchtlingssituationen am Beispiel Italiens - um einerseits das Funktionieren es Dublin-Systems sicherzustellen und andererseits besonders geforderte Staaten zu entlasten.

Massnahmen gegen Foreign Fighters
Ebenfalls thematisiert wurden Massnahmen gegen Personen, die im Ausland gekämpft haben und nach Europa zurückkehren. Bundesrätin Sommaruga sagte, dass auch die Schweiz von dieser Problematik betroffen sei. Der Rat tauschte sich über die Frage aus, wie diese Rückkehrer aus Konfliktgebieten bei der Wiedereinreise in den Schengen-Raum innerhalb der bestehenden Regeln erfasst werden können. Wichtiges Thema war, inwiefern die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen durch Abfragen nationaler und europäischer Datenbanken systematischer durchgeführt werden sollen. Sommaruga bekräftigte, dass die zur Verfügung stehenden Schengen-Instrumente konsequent angewendet und wenn nötig verbessert werden müssten. Dabei gelte es aber, das Gleichgewicht zu wahren zwischen dem Anspruch der Menschen auf Bewegungsfreiheit und Privatsphäre einerseits und den Erfordernissen der Sicherheit andererseits.

Verbesserte Dublin-Zusammenarbeit mit Frankreich
Die Schweiz und Frankreich unterzeichneten eine Vereinbarung zur Verbesserung der Dublin-Zusammenarbeit. Beide Länder verpflichten sich damit zu verkürzten Bearbeitungsfristen bei Dublin-Fällen. Die Vereinbarung regelt zudem die Modalitäten von Landüberstellungen von Asylsuchenden: Wo es sich aus geographischen Gründen anbietet, können Personen nun auf dem Landweg überstellt werden. Die Schweiz hat bereits mit Österreich, Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein ähnliche Vereinbarungen abgeschlossen. Ausserdem hat die Vereinbarung für die Schweiz keine finanziellen oder personellen Mehrbelastungen zur Folge.


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