Start der zweiten Schengen-Evaluierung der Schweiz

Bern, Medienmitteilung, 10.12.2013

Die Schweiz durchläuft zum zweiten Mal das Schengen-Evaluierungsverfahren. Experten aus anderen Schengen-Staaten sowie der EU werden 2014 prüfen, ob die Schweiz die Schengener Vorschriften korrekt anwendet. Untersucht werden insbesondere die Bereiche Datenschutz, Aussengrenzschutz (Flughäfen), Schengener Informationssystem (SIS), polizeiliche Zusammenarbeit und Visa. Mit einer Präsentation der Schweiz in der zuständigen EU-Ratsarbeitsgruppe wurde diese Evaluierung heute offiziell eingeläutet.

Am 12. Dezember 2013 wird sich der Beginn der Assoziierung der Schweiz an der Schengener Zusammenarbeit zum fünften Mal jähren. Das erfolgreiche Durchlaufen des Evaluierungsprozesses im Jahr 2008 war Voraussetzung zur Aufnahme der operativen Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten. Nach einer solchen Erstevaluierung durchlaufen sämtliche Schengen-Staaten zirka alle fünf Jahre eine Re-Evaluierung. Damit soll sichergestellt werden, dass die Staaten den Schengen-Besitzstand, der sich kontinuierlich weiterentwickelt, weiterhin ordnungsgemäss anwenden.

Das Evaluierungsverfahren hat heute in Brüssel mit einer Präsentation der Schweiz über ihre Umsetzung und Anwendung des Schengen-Besitzstandes offiziell begonnen. In der EU-Ratsarbeitsgruppe "SCH-EVAL" wurden dabei die wichtigsten gesetzlichen und operationellen Änderungen seit der letzten Evaluierung vorgestellt.

Drei Etappen
Die Schengen-Evaluierung findet in drei Etappen statt. In einer ersten Phase verschaffen sich die Experten einen Überblick über die Umsetzung und Anwendung der Schengen-Vorschriften in der Schweiz. Neben der erwähnten Präsentation hatte die Schweiz schriftlich 200 Fragen zu beantworten, die heute ebenfalls zur Sprache kamen.

In einer zweiten Phase werden vier Evaluierungsbesuche in der Schweiz sowie Evaluierungsbesuche bei zwei Schweizer Vertretungen im Ausland durchgeführt. Experten aus anderen Schengen-Staaten sowie der EU werden vor Ort prüfen, ob die Schweiz die Schengen-Bestimmungen korrekt umsetzt und anwendet. Die Besuche finden zwischen März und Juli 2014 statt und sind den Bereichen Polizeizusammenarbeit, Datenschutz, Visumsausstellung, Aussengrenzen sowie Schengener Informationssystem gewidmet. Die Expertenteams zeigen allfällige Mängel auf und können Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten. Dazu verfassen sie Evaluierungsberichte, die erneut in der Ratsarbeitsgruppe "SCH-EVAL" besprochen und gutgeheissen werden.

Die Schweiz wird in einer dritten Phase in der Ratsarbeitsgruppe über allfällige Massnahmen, die sie aufgrund der Empfehlungen getroffen hat, Bericht erstatten. Die Evaluierung wird mit der Annahme von Schlussfolgerungen durch den Rat der EU  auf Ministerebene formell abgeschlossen.


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Daniel Wüger, Bundesamt für Justiz, Tel. + 41 31 325 19 44


Herausgeber:

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement