Der Bundesrat empfiehlt die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" zur Ablehnung

Medienmitteilung, 25.11.2013

Bern, Der Bundesrat lehnt die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" ab, die am 9. Februar 2014 zur Abstimmung kommt. Sie verlangt Höchstzahlen für alle Ausländerinnen und Ausländer. Dies wäre eine Abkehr vom heutigen bewährten Zulassungssystem und würde der Wirtschaft die Rekrutierung der benötigten Arbeitskräfte aus dem Ausland erschweren. Zudem würden die bilateralen Abkommen und damit die Beziehungen mit der Europäischen Union in Frage gestellt.

Die Zuwanderung trägt viel zum Wohlstand der Schweiz bei. Die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum haben aber auch Auswirkungen auf die Gesellschaft. Dort wo Probleme auftreten, braucht es massgeschneiderte Lösungen von Bund, Kantonen, Städten und Sozialpartnern. Für diese Herausforderungen liefert die Initiative keine Antworten, bekräftigten die drei Bundesräte Simonetta Sommaruga, Johann Schneider-Ammann und Didier Burkhalter, sowie der Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen, Staatsrat Pascal Broulis, an einer Medienkonferenz am Montag.

Die heutige Zuwanderungspolitik der Schweiz, die auf dem freien Personenverkehr mit der Europäischen Union (EU) und einem beschränkten Zugang aus Drittstaaten basiert, hat sich bewährt und ist mehrmals von Volk und Ständen klar bestätigt worden. Die Zuwanderung trägt in hohem Masse zum Wohlstand der Schweiz bei. Denn die Schweizer Volkswirtschaft benötigt seit Jahrzehnten ausländische Arbeitskräfte. Die Industrie, das Bau- und das Gesundheitswesen, Lehre und Forschung, die Gastronomie oder die Landwirtschaft sind auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland angewiesen.

Kontingente engen den Spielraum der Unternehmen ein
Die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" fordert Höchstzahlen für die Aufenthaltsbewilligungen von sämtlichen Ausländerinnen und Ausländern. Solche Kontingente engen den Spielraum der hiesigen Unternehmen ein. Die Zuwanderung wird heute in erster Linie durch die wirtschaftliche Situation der Schweiz und die damit verbundene Nachfrage insbesondere nach qualifizierten Arbeitskräften beeinflusst und gesteuert.

Die Schweizer Volkswirtschaft steht auch dank der Personenfreizügigkeit international hervorragend da. Sie verzeichnet im internationalen Vergleich eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten.

Beziehungen zur EU in Frage gestellt
Die Personenfreizügigkeit ist ein zentraler Pfeiler im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU sowie deren Mitgliedstaaten. Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist ein Kernelement des bilateralen Wegs. Dieser hat sich über die letzten Jahrzehnte bewährt und garantiert der Schweiz Wohlstand und Sicherheit. Der Bundesrat und die Schweizer Bevölkerung haben den bilateralen Weg mehrmals bekräftigt.

Eine Annahme der Initiative würde diese bewährten bilateralen Beziehungen zur EU in Frage stellen. Die Schweiz könnte die Vorgaben des Personenfreizügigkeitsabkommens nicht mehr erfüllen. Da die Abkommen der Bilateralen I rechtlich miteinander durch die so genannte "Guillotine-Klausel" verbunden sind, könnte dies auch Auswirkungen auf die anderen Abkommen der Bilateralen I haben.

Das würde in der Folge den Zugang der Schweizer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt stark beeinträchtigen und den Wirtschaftsstandort Schweiz gegenüber der europäischen Konkurrenz schwächen. Schweizer Unternehmen hätten es danach schwer, die benötigten Arbeitskräfte zu rekrutieren und wären beim Export ihrer Güter in den europäischen Markt mit neuen Hürden konfrontiert.

Dagegen ermöglicht der bilaterale Weg den Schweizer Unternehmen bisher den Zugang zu bestimmten Sektoren des EU-Binnenmarktes, ohne dass damit die Eigenständigkeit der Schweiz in Frage gestellt wird. Die EU ist die wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Insgesamt entfallen zwei Drittel des Aussenhandels der Schweiz auf die EU (56% der Exporte, 75% der Importe).

Innenpolitische Reformen statt bürokratischer Schranken
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Zunahme der Wohnbevölkerung den Reformbedarf im Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie im Infrastruktur- und Verkehrsbereich verstärkt. Dieser Reformbedarf besteht aber auch unabhängig von der Zuwanderung. So hat beispielsweise die Mobilität in der Schweiz generell zugenommen: Schweizerinnen und Schweizer pendeln heute länger und weiter als vor ein paar Jahren. Diesen verschiedenen Herausforderungen begegnen Bund, Kantone und Gemeinden zusammen mit der Wirtschaft, indem sie weiterhin in den öffentlichen Verkehr investieren, die guten Lohn- und Arbeitsbedingungen erhalten, die Landschaft schützen und für Familien günstigen Wohnraum sichern.

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