Bern, Comunicato stampa, 24.05.2011

Die kantonalen Waffenbüros können ab sofort online auf die bestehenden Waffendaten beim Bundesamt für Polizei (fedpol) zugreifen. Möglich macht dies die neue Waffeninformationsplattform ARMADA. Über diese Plattform können die zuständigen Stellen bei den kantonalen Polizeibehörden mit wenigen Mausklicks kontrollieren, ob einer Person der Waffenerwerb bereits einmal verweigert wurde oder ob ihre Waffe eingezogen wurde. Die in ARMADA enthaltenen Informationen stehen zudem zur Prüfung von Gesuchen für Waffenerwerbsscheine zur Verfügung und können dazu führen, dass ein Erwerbsschein verweigert wird.

ARMADA steht nach einer erfolgreichen Testphase ab sofort sämtlichen zugriffsberechtigten kantonalen Polizeibehörden zur Verfügung. Damit wird insbesondere der Datenaustausch wesentlich vereinfacht. Polizei- und Zollbehörden können neu rasch, sicher und unkompliziert online auf die bestehenden zentralen Waffendaten bei fedpol zugreifen. Diese Daten umfassen Informationen über die Verweigerung oder den Entzug von Waffenbewilligungen und über den Einzug von Waffen.

Mit der neuen Waffeninformationsplattform werden die bereits bestehenden Daten in ein modernes System überführt. Gleichzeitig werden die gesetzlich vorgeschriebenen Zugriffsberechtigungen der Vollzugsstellen des Grenzwachtkorps, der Zollverwaltung und der Kantone umgesetzt. Bis anhin hatten diese Stellen keinen Online-Zugriff auf diese Informationen. Mit der Einführung von ARMADA und der damit verbundenen zusätzlichen Vernetzung der Informationen wird der Schutz der Öffentlichkeit vor unberechtigtem Waffenbesitz weiter erhöht.

Informationssysteme bei der Zentralstelle
Gemäss Artikel 32a Waffengesetz (WG; SR 514.54) betreibt die Zentralstelle Waffen bei fedpol verschiedene Informationssysteme, die neu unter der Waffeninformationsplattform ARMADA zusammengefasst worden sind. Dazu gehört unter anderem die Datenbank über den Entzug und die Verweigerung von Bewilligungen und den Einzug von Waffen (DEBBWA) oder die Datenbank über die Abgabe und den Entzug von Waffen der Armee (DAWA).


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Ultima modifica 19.07.2023

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